Gesundheit

Begleitetes Fahren ab 17 in Baden-Württemberg weiter auf dem Vormarsch

"Das begleitete Fahren ab 17 Jahren ist weiter auf dem Vormarsch und entwickelt sich immer mehr zum Erfolgsmodell", sagte Umwelt- und Verkehrsministerin Tanja Gönner am 21. Februar 2011 in Stuttgart. Im vergangenen Jahr hätten in Baden-Württemberg 54.068 Jugendliche im Alter zwischen 17 und 18 die Prüfungsbescheinigung zum begleiteten Fahren erworben. 2009 seien es noch 46.626 gewesen.

22.02.2011

"Das begleitete Fahren ab 17 Jahren ist weiter auf dem Vormarsch und entwickelt sich immer mehr zum Erfolgsmodell", sagte Umwelt- und Verkehrsministerin Tanja Gönner am 21. Februar 2011 in Stuttgart. Im vergangenen Jahr hätten in Baden-Württemberg 54.068 Jugendliche im Alter zwischen 17 und 18 die Prüfungsbescheinigung zum begleiteten Fahren erworben. 2009 seien es noch 46.626 gewesen. Dies bedeute eine nochmalige Zunahme der ausgestellten Prüfungsbescheinigungen für das begleitete Fahren um 16 Prozent. Die Zahl der Fahranfänger, die die Fahrerlaubnis auf herkömmliche Weise mit 18 Jahren erworben haben, habe sich entsprechend um ebenfalls 16 Prozent verringert. Während 2009 noch 115.857 Fahranfänger ihre Fahrerlaubnis auf die früher allein mögliche Weise erworben hätten, seien es 2010 nur noch 97.430 gewesen.

"Erfreulich ist, dass die jungen Fahranfänger und deren Begleiter von der Möglichkeit des begleiteten Fahrens nach den bisherigen Erfahrungen sehr verantwortungsbewusst und diszipliniert Gebrauch machen", so Gönner. Lediglich in 17 Fällen (2009: 15) habe die Prüfungsbescheinigung wegen eines Verstoßes gegen die Begleitauflage widerrufen werden müssen. Auf etwa 3.000 erteilte Prüfungsbescheinigungen sei damit statistisch gesehen ein Widerruf gekommen.

"Außerdem hat sich herausgestellt, dass das begleitete Fahren ab 17 einen deutlichen Gewinn für die Verkehrssicherheit der jungen Fahranfänger bringt", betonte Gönner. Dies belegten die Ergebnisse einer von der Bundesanstalt für Straßenwesen in Auftrag gegebenen Studie. In der Anfangsphase des selbständigen Fahrens ergebe sich ein starker Rückgang des Unfall- und Deliktrisikos. Bundesweit betrachtet habe das Unfallrisiko um 22 Prozent abgenommen und die Zahl der Verkehrsverstöße um 20 Prozent. Verkehrsunfälle, die von einem Teilnehmer am Modellversuch verursacht worden seien, hätten die Behörden nur in wenigen Einzelfällen und ohne schwerwiegende Personen- und Sachschäden registriert.

Am 1. Januar 2011 wurde der Modellversuch zum begleiteten Fahren ab 17 vom Bund wegen der rundweg positiven Erfahrungen zum Dauerrecht erklärt.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg vom 21.02.2011

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