Gesundheit

Baden-Württembergs Ministerpräsident zur Diskussion um die Rechtmäßigkeit der religiösen Beschneidung

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat Vertreterinnen und Vertreter der beiden jüdischen Gemeinden und muslimischer Verbände aus Baden-Württemberg zu einem Gespräch über die aktuelle Diskussion um die Rechtmäßigkeit der religiösen Beschneidung bei jüdischen und muslimischen Jungen in die Villa Reitzenstein eingeladen.

05.09.2012

Der Landesvorsitzende der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) Erdinc Altuntas, der Landesrabbiner der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden Moshe Flomenmann, der Landesvorsitzende der islamischen Kulturzentren Baden-Württemberg (VIKZ) Yavuz Kazanc und die Vorstandssprecherin der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württemberg Barbara Traub nahmen an dem Treffen teil.

Ministerpräsident Kretschmann interessierte sich in dem Gespräch vor allem für die Position der jüdischen und muslimischen Glaubensgemeinschaften zu Beschneidungen im Land sowie für deren Einschätzung zum geplanten Gesetzgebungsverfahren des Bundestages. Kretschmann trat dabei für das Recht auf religiöse Beschneidung ein: „Nach meiner Auffassung sollte die Beschneidung von Knaben durch medizinisch qualifiziertes Personal in Deutschland ebenso straffrei bleiben, wie in allen anderen, freiheitlichen Demokratien auch. Wir wollen einen gangbaren und rechtlich sicheren Weg finden.“

Neben der Debatte um die Beschneidung ging es im Gespräch auch um den Dialog der Religionen untereinander. Dass gemeinsame Anliegen zusammen nach außen hin vertreten werden, wertete der Ministerpräsident als gutes Zeichen. „Mich hat gefreut, dass die jüdischen und islamischen Landesverbände gemeinsam um dieses Gespräch gebeten haben. Dass sich in Baden-Württemberg ein lebendiger interreligiöser Dialog entwickelt und viele Anliegen auch zusammen vertreten werden, ist wichtig und ermutigend. Dass sich auch die christlichen Kirchen in diesem Sinne an die Seite der jüdischen und islamischen Verbände gestellt haben, halte ich für ein gutes Signal“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Hintergrundinformation

In einem Urteil des Landgerichtes Köln vom 07.05.2012 wurde die religiös motivierte Beschneidung von minderjährigen Jungen für strafbar erklärt. Das Urteil hatte für Kritik bei Juden und Muslimen gesorgt. Die Beschneidung gilt in beiden Religionen als wichtiger und unverzichtbarer Ritus. Beide Glaubensgemeinschaften werten das Urteil als gravierenden Eingriff in das Recht auf religiöse Selbstbestimmung.

Die Generalstaatsanwaltschaften in Karlsruhe und Stuttgart haben unterdessen bekräftigt, dass Beschneidungen in Baden-Württemberg auch weiterhin nicht strafrechtlich verfolgt würden.

Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg vom 04.09.2012

Redaktion: Kerstin Boller

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