Gesundheit
AWO zum Urteil gegen Kristina Hänel: §219a muss abgeschafft werden
Frauen werden nicht durch das Vorenthalten von Informationen von Abtreibungen abgehalten, betont der AWO Bundesverband anlässlich der Aufhebung des Urteils gegen die Girßener Ärztin durch das Frankfurter Oberlandesgericht. Der Fall muss jetzt neu verhandelt werden. Er hatte bundesweites Aufsehen erregt und zu einer Neuregelung der umstrittenen Vorschrift des Strafgesetzbuchs geführt.
04.07.2019
AWO Bundesvorstandsvorsitzender Wolfgang Stadler erklärt zum aufgehobenen Urteil im Fall der Ärztin Kristina Hänel: „Kristina Hänel ist nicht entlastet worden, stattdessen muss sie sich erneut wegen reiner Information ihrer Patientinnen vor Gericht verantworten. Das heutige Urteil des Oberlandesgerichts im Fall Hänel zeigt, dass wir es mit einer unklaren Rechtslage zu tun haben. Nur die Streichung des §219a StGB wird zu einer Verbesserung der Situation führen.“
Nur Streichung der Vorschrift führt zu Verbesserung der Situation
Nach der neuen Gesetzeslage dürfen Ärztinnen und Ärzte zwar öffentlich darüber informieren, dass sie Abbrüche vornehmen. Weitere Informationen wie bspw. die Art der Methode fallen nach wie vor unter den verbotenen Bereich der Werbung. Im Gesetz war vereinbart worden, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine von der Bundesärztekammer erstellte Liste mit allen Praxen und Krankenhäusern, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sowie die angebotenen Methoden auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Gesellschaft kinderfreundlicher gestalten
„Die vom Gesetzgeber versprochene Liste existiert nicht. Die Informationsfreiheit von Frauen und die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten ist durch die Gesetzesreform nicht wirklich verbessert worden“, erklärt Wolfgang Stadler. „Frauen werden nicht durch das Vorenthalten von Informationen von Abtreibungen abgehalten. Kostenlose Verhütungsmittel, genügend Hebammen für die Begleitung von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett, ausreichend Kita- und Hortplätze, sowie die Aufwertung von Sorgearbeit und die Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut sind Baustellen, die dringend angegangen werden müssen, will man die Gesellschaft wirklich Kinderfreundlicher gestalten“, schließt Stadler.
Weitere Informationen zur Debatte um den umstrittenen Strafrechtsparagrafen und die Reform des Gesetzgebers finden sich auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe.
Quelle: AWO Bundesverband e.V. vom 03.07.2019
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Stellungnahme / Diskussionspapier
Positionspapier — Strafmündigkeit bei 14 Jahren belassen!
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Anleitung / Arbeitshilfe
Sexualpädagogische Angebote an Schulen und außerschulischen Einrichtungen
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„Willkommen in der Familie“-Mappe
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Monographie / Buch
TPJ 33: Basiswissen Aufsichtspflicht Haftung und Garantenstellung in der Kinder- und Jugendhilfe – Umgang mit digitalen Medien
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Stellungnahme / Diskussionspapier
AGJ-Positionspapier ‚Care braucht mehr!‘
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Familiennetzwerk Wandsbek
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Projekt RAUS - Resozialisierung durch Alphabetisierung und Übergangsmanagement für Straffällige
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Plattform Ernährung und Bewegung e.V. (peb)
9+12 Gemeinsam gesund – in Schwangerschaft und erstem Lebensjahr
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Junge Aussiedlerinnen machen Radio
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biffy Berlin - Big Friends for Youngsters e.V.
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Sonstige
donum vitae zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e.V.
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Verband / Interessenvertretung
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.
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Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
CJG Hermann-Josef-Haus Caritas-Jugendhilfe-Gesellschaft
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Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
Kriz - Bremer Zentrum für Jugendhilfe und Erwachsenenhilfe
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Stiftung / Fördereinrichtung
INVITARE- Stiftung für Mutter und Kind