Gesundheit

AWO will weiterhin komplette Abschaffung des § 219a

Die Bundesregierung hat ihren Entwurf für eine Reform des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) vorgestellt. Die Vorschrift stellt bislang nicht nur Werbung, sondern auch Information über einen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe. Der AWO Bundesverband fordert weiterhin eine komplette Abschaffung und plädiert dafür, Kosten für Verhütungsmittel zu ersetzen.

31.01.2019

Der seit gestern vorliegende Gesetzesentwurf zur Reform des §219a StGB überzeugt aus Sicht der AWO nicht. „Das Ziel der Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch wird durch die Reformen nicht erreicht“, urteilt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Frauen in Deutschland haben ein Recht auf vollständige, umfassende und aus einer Hand verfügbare, medizinische Informationen, um eine für sie sinnvolle Entscheidung treffen zu können. Stattdessen wird nun alles noch komplizierter. Mit diesem Reformvorschlag werden ungewollt schwangere Frauen weiterhin moralisch abgewertet und ihnen die Informationsgewinnung unnötig erschwert.“

Reform erschwert Informationsgewinnung

Ärztinnen und Ärzte dürfen dem Vorschlag zufolge zwar in Zukunft darüber informieren, dass sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen. Die Information über die zur Wahl stehenden Methoden und weitere Einzelheiten werden aber weiterhin nicht durch die durchführenden Ärztinnen und Ärzte, sondern auf gesonderten von Bundesbehörden geführten Listen bekannt gemacht.

Kosten für Verhütungsmittel ersetzen

Aus Sicht der AWO verwundert zudem der im Gesetzesentwurf verankerte Vorschlag, Frauen die Kosten für Verhütungsmittel nur bis zu einem Alter von 22 Jahren von den Krankenkassen ersetzen zu lassen. „Verhütungsmittel sollten generell für einkommensarme Frauen bezahlt werden“, fordert der AWO Bundesvorsitzende und fügt hinzu: „Gemeinsam mit unseren bundesweiten Schwangerschaftsberatungsstellen wird sich die AWO weiterhin für die Informationsfreiheit der Frauen und die Streichung des §219a einsetzen.“

Quelle: AWO Bundesverband e.V. vom 29.01.2019

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