Selbstbestimmung

AWO fordert §218 StGB aus dem Strafgesetzbuch zu streichen

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gehört zu den zehn Erstunterzeichnenden der Abschlusserklärung des Fachkongresses „150 Jahre §218 im Strafgesetzbuch“, welche offiziell an die Parteivorsitzenden von SPD, Bündnis 90/Grüne, CDU/CSU, FDP und Die Linke übersandt wurde.

15.11.2021

Die freie Entscheidung über die eigene Familienplanung ist für die AWO elementarer Bestandteil eines selbstbestimmten Lebens. Bisher haben über 100 Organisationen und 600 Einzelpersonen die Erklärung mitgezeichnet.

Dazu erklärte Selvi Naidu, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes: „Die breite Unterstützung für dieses Thema zeigt, wie groß die gesellschaftliche Rückendeckung für eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen ist. Der §218 StGB führt zu einer immer schlechter werdenden Versorgungslage bundesweit. Schon jetzt müssen Frauen teilweise über 150 km weit fahren, um einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu können“.

Beim digitalen Fachkongress im August mit über 500 Teilnehmenden wurden aus vielfältigen Perspektiven neben der Entstehungsgeschichte des § 218 StGB vor allem die Folgen der strafrechtlichen Regelung für betroffenen Frauen* und Ärzt/-innen beleuchtet. Mit der Abschlusserklärung richten die Unterzeichnenden einen dringenden Appell an die Politik, über Parteigrenzen hinweg eine moderne, umfassende gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzes in Angriff zu nehmen.

Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt führte aus: „Die Arbeiterwohlfahrt setzt sich seit ihrer Gründung für die Belange von Frauen ein. Die freie Entscheidung über die eigene Familienplanung ist für uns elementarer Bestandteil eines selbstbestimmten Lebens. Daher gehören Schwangerschaftskonflikte nicht ins Strafgesetzbuch.“

Die AWO setzt sich gemeinsam mit ihren bundesweit vorhandenen Schwangerschaftsberatungsstellen für die Verwirklichung der sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen ein. Sie kämpft daher für umfassende sexuelle Bildung und Aufklärung und gute Beratung, eine bundesgesetzliche Regelung für die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für alle Geschlechter, die ersatzlose Streichung des §219a StGB sowie eine gesetzliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches. Nähere Informationen zu Beratung sind auf der Sonderseite der AWO zur Schwangerschaft zu finden.

Quelle: AWO Bundesverband e.V. vom 28.10.2021

Redaktion: Pia Kamratzki

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