Gesundheit

Alkoholmissbrauch durch Kinder und Jugendliche - DStGB fordert strikte Beachtung des Jugendschutzes

Angesichts der steigenden Fälle akuten Alkoholmissbrauchs unter Kindern und Jugendlichen verweist der Deutsche Städte- und Gemeindebund auf die gesamtgesellschaftliche Aufgabe, jungen Menschen eine Perspektive zu geben.

18.12.2009

Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, sagte anlässlich der vom Statistischen Bundesamt am 15. Dezember vorgelegten Zahlen zum Alkoholmissbrauch unter Kindern und Jugendlichen: "Der Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen hat dramatische Ausmaße angenommen. 20 Prozent der 12 bis 17-jährigen praktizieren exzessives Rauschtrinken.

Wir fordern eine strikte Beachtung des Jugendschutzes. Die Verfügbarkeit von Alkohol für Kinder und Jugendliche muss durch Anwendung der bestehenden Gesetze reduziert werden. Bestehende Altergrenzen müssen eingehalten werden.

Darüber hinaus ist eine rechtliche Klarstellung notwendig, dass so genannte „Testkäufe“ zulässig sind sowie Verkaufsverbote an Tankstellen, Kiosken und Supermärkten nach 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr morgens sowie - soweit noch nicht vorhanden - landesrechtliche Ermächtigungsgrundlagen, um Alkoholverbote auf bestimmten öffentlichen Plätzen zu erlassen.

Für eine erfolgreiche Präventionsarbeit vor Ort ist die Einbindung aller Akteure von Eltern, Schulen, Vereinen, Jugendgruppen bis hin zum Einzelhandel und Gaststätten notwendig. Angesichts der enormen Folgekosten für das Gesundheitssystem ist die Beteiligung von Krankenkassen unumgänglich.

Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, jungen Menschen eine Perspektive zu geben. Ausbildungsplätze und eine aktive Jugendarbeit sind dabei ein wichtige Maßnahmen. Oftmals sind es gerade ältere Jugendliche, die Jüngeren Alkohol verfügbar machen. Hier sind besonders die Eltern gefordert.

Bessere und nachhaltige Präventionsarbeit setzt voraus, dass die Kommunen endlich deutlich mehr Mittel für den Jugendschutz zur Verfügung gestellt bekommen."

Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund

Back to Top