Gesundheit

Aktion "Mein Sonnenschein" geht in neue Runde - Jetzt auch mit Empfehlungen für Zahnarztvorsorge

„Mein Sonnenschein“ - die vor vier Jahren gestartete Begrüßungsaktion für Neugeborene in Sachsen-Anhalt geht in eine neue Runde. Der gestaltete Info-Bilder-Rahmen für junge Familien ist um Empfehlungen für zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt erweitert worden.

24.08.2012

Die aktualisierte Neuauflage wird auf Nachfrage an Geburtskliniken und Hebammen unentgeltlich abgegeben, so dass alle Eltern unmittelbar nach Geburt ihres Kindes ein erstes Foto ihres neuen Sonnenscheins in den bunt gestalteten Info-Bilder-Rahmen einfügen können. Zugleich bekommen sie mit dem Rahmen wichtige Informationen rund um die Themen Impfen, Vorsorgeuntersuchungen und nunmehr neu Zahngesundheit.

Auf dem bunten Bilderrahmen sind als Sonne und Marienkäfer „verkleidete“ Drehscheiben angebracht. Sie weisen den Weg von der Vorsorgeuntersuchung eins bis neun sowie zu den Impf- und empfohlenen Zahnarztterminen. Die Termine gelten für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Mit den Wählscheiben kombiniert befinden sich auf den Rahmen kleine Info-Blöcke, die Erläuterungen zu den Vorsorge- und Impfterminen enthalten. Vervollständigt wird der Bilderrahmen mit einem Block für persönliche Notizen.

Sozial- und Gesundheitsminister Norbert Bischoff: „Mein Sonnenschein ist eine erfolgreiche Aktion. Viele Geburtskliniken rufen die Info-Bilder-Rahmen ab und unterstützen damit den Ansatz, Familien und Kinder stark zu machen. Vorsorgeuntersuchungen, Mund- und Zahnprophylaxe sowie Impfungen sind wichtig für ein gesundes Aufwachsen von Kindern. Durch eine lückenlose Wahrnehmung aller Termine können Eltern viel für ihre Kinder tun. Mit der Aktion „Mein Sonnenschein“ unterstützen wir genau diese Eigenverantwortung der Eltern, ohne aber mit dem erhobenen Zeigefinger zu drohen. Wir haben bewusst eine Form gewählt, die vor allem auch das Herz anspricht. Ernste Themen müssen nicht immer schwer verpackt werden. Sonne und Marienkäfer zeigen den Weg zum Kinderglück. Der bunte Info-Bilder-Rahmen kann gern über der Wickelkommode oder im Wohnzimmer angebracht und somit tagtäglich mit Freude angesehen werden.“

Die Früherkennungsuntersuchungen im Überblick

U 1 (Unmittelbar nach der Geburt)
u. a. Erhebung von Körpergewicht und Körperlänge des Neugeborenen / Überprüfung aller lebenswichtigen Funktionen wie z. B. Atmung und Herz-Kreislaufsystem / Das Kind wird auf äußerlich erkennbare Fehlbildungen untersucht. Zudem erfolgt das Neugeborenenscreening: Zur Früherkennung von angeborenen Stoffwechseldefekten wird eine Blutprobe zwischen der 48. bis 72. Lebensstunde entnommen.

U 2 (3 bis maximal 10 Tage nach der Geburt )
u. a. erfolgt eine Grunduntersuchung von Kopf bis Fuß, d. h. alle Körperregionen, die Organe, das Skelettsystem, die Mundhöhle und die Sinnesorgane werden untersucht / Kind wird gewogen und gemessen./ Zur Vorbeugung gegen Rachitis wird Vitamin D verordnet.

U 3 (4. bis 5. Lebenswoche)
u. a. werden der Ernährungszustand und das Gewicht des Kindes auf altersgerechte Entwicklung geprüft / Kontrolle der Hüftgelenke, der Augenreaktion und des Hörvermögens / Impfprogramm wird erläutert

U 4 (3. bis 4. Lebensmonat)
u. a. werden die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes untersucht / Geprüft werden das Bewegungsverhalten sowie das Seh- und Hörvermögen des Kindes / Fragen zu Ernährung und der Verdauung werden besprochen /  U4 ist gleichzeitig auch Impftermin für I2 und I3

U 5 (6. bis 7. Lebensmonat)
u. a. Überprüfung von Beweglichkeit, Körperbeherrschung sowie Geschicklichkeit des Kindes / Seh- und Hörvermögen wird erneut untersucht / Ernährung wird erörtert / Impfschutz wird überprüft

U 6 (9. bis 12. Lebensmonat)
u. a. wird geschaut, was das Kind schon alles kann (z.B. robben, krabbeln) / Hören und Sehen werden getestet / sprachliche Entwicklung des Kindes wird kontrolliert / Impfschutz wird überprüft

U 7 (21. bis 24. Lebensmonat)
u. a. Kontrolle von körperlicher und geistiger Entwicklung / kontrolliert wird, ob das Kind schon alleine gehen kann, ob es sieht und hört, wie viel es spricht und was es alles schon verstehen kann / Impfschutz wird überprüft

7a (34. bis 36. Lebensmonat)
u. a. Prüfung von altersgemäßer Sprache und Sprachverständnis (z.B.: spricht das Kind in Drei- bis Fünfwortsätzen, verwendet es seinen Vor- und Nachnamen, zeigt es nach Befragen auf Körperteile) / Verhalten des Kindes wird untersucht (z.B. Schlafstörungen) / Impfschutz wird überprüft

U8 (46. bis 48. Lebensmonat)
u. a. gründliche Untersuchung des Kindes von Kopf bis Fuß / körperliche und geistige Entwicklung des Kindes werden überprüft / soziales Verhalten wird besprochen / Beweglichkeit und Geschicklichkeit, Seh- und Hörvermögen sowie Sprachentwicklung werden getestet / Zähne und Kiefer werden angeschaut / Impfschutz wird überprüft

U9 (60. bis 64. Lebensmonat)
u. a. Kontrolle aller Organe und der Körperhaltung des Kindes / Urin wird untersucht und Blutdruck gemessen / Beweglichkeit und Geschicklichkeit, Seh- und Hörvermögen sowie Sprachentwicklung werden überprüft; Verhalten des Kindes wird betrachtet / Für einen guten Schulstart werden, wenn nötig, Hilfen und Maßnahmen erörtert / Impfschutz wird überprüft
Die Impftermine im Überblick:

Impfung 1 (im 2. Lebensmonat)

  • Wundstarrkrampf (Tetanus)
  • Diphtherie
  • Keuchhusten (Pertussis)
  • Haemophilus influenza Typ b (Hib)
  • Kinderlähmung (Poliomyelitis)
  • Hepatitis B
  • Pneumokokken

Impfung 2 (im  3. Lebensmonat)

  • Wundstarrkrampf (Tetanus)
  • Diphtherie
  • Keuchhusten (Pertussis)
  • Haemophilus influenza Typ b (Hib)*
  • Kinderlähmung (Poliomyelitis)*
  • Hepatitis B *
  • Pneumokokken

* Bei Einzelimpfstoffen und Impfstoffen ohne Pertussisanteil kann diese Dosis entfallen.

Impfung 3 (im 4. Lebensmonat)

  • Wundstarrkrampf (Tetanus)
  • Diphtherie
  • Keuchhusten (Pertussis)
  • Haemophilus influenza Typ b (Hib)
  • Kinderlähmung (Poliomyelitis)
  • Hepatitis B
  • Pneumokokken

Impfung 4 (im 11. bis 14. Lebensmonat)

  • Wundstarrkrampf (Tetanus)
  • Diphtherie
  • Keuchhusten (Pertussis)
  • Haemophilus influenza Typ b (Hib)
  • Kinderlähmung (Poliomyelitis)
  • Hepatitis B
  • Pneumokokken
  • Masern, Mumps, Röteln (MMR)
  • Windpocken (Varizellen)
  • Hirnhautentzündung (Meningokokken), ab vollendeten 12. bis 23. Lebensmonat

Impfung 5 (im 15. bis 23. Lebensmonat)

  • Masern, Mumps, Röteln (MMR)
  • Windpocken (Varizellen)*

* Bei Verwendung eines MMR-Varizellenimpfstoffes Gabe einer 2. Dosis.

Impfung 6 (im 60. bis 72. Lebensmonat, also 5 - 6 Jahre)

Auffrischungssimpfung:

  • Wundstarrkrampf (Tetanus)
  • Diphtherie
  • Keuchhusten (Pertussis) 

Die zahnärztlichen Empfehlungen im Überblick

Z 1: Zahnärztliche Empfehlungen im 1. Lebensjahr

  • erste Zähne täglich mit einer Kinderzahnbürste reinigen
  • fluorhaltige Kinderzahnpaste oder vom Kinderarzt verschriebene Fluorid-Tabletten in Kombination mit Vitamin D verwenden
  • Nuckelflasche nur zu den Mahlzeiten, keinesfalls im Dauergebrauch
  • nur formgerechte Nuckel benutzen

Z 2: Zahnärztliche Empfehlungen im 2./3. Lebensjahr

  • halbjährlich zum Zahnarzt
  • zweimal täglich die Zähne mit fluoridhaltiger Kinderzahnpaste putzen
  • fluoridiertes Speisesalz oder Fluorid-Tabletten benutzen
  • Kind beim Erlernen des Zähneputzens unterstützen
  • Kind früh an das Trinken aus der Tasse gewöhnen

Z 3: Zahnärztliche Empfehlungen im 4 - 6. Lebensjahr

  • halbjährlich zum Zahnarzt
  • zweimal täglich die Zähne mit fluoridhaltiger Kinderzahnpaste putzen lassen (putzen Sie nach!)
  • auf zahngesunde Ernährung achten
  • fluoridiertes Speisesalz im Haushalt verwenden

Z 4: Zahnärztliche Empfehlungen ab 6. Lebensjahr

  • halbjährlich zum Zahnarzt
  • bleibende Backenzähne versiegeln lassen
  • alle kariösen Milchzähne behandeln lassen
  • am Individualprophylaxe-Programm in der Zahnarztpraxis teilnehmen
  • zweimal täglich Zähne mit fluoridhaltiger Erwachsenenzahnpaste putzen

Quelle: Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt vom 10.08.2012

Redaktion: Kerstin Boller

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