Gesundheit

Abschaffung von § 219a StGB: Juristinnenbund macht eigenen Regelungsvorschlag

Der umstrittene § 219a StGB stellt bislang nicht nur Werbung, sondern auch Information über einen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert den aktuellen Lösungsvorschlag der Bundesregierung und fordert eine Abschaffung der Vorschrift. Für eine Regelung der Grenzen der öffentlichen Debatte über den Schwangerschaftsabbruch macht der Verband einen alternativen Regelungsvorschlag.

31.01.2019

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) formuliert in seiner am 31.01.2019 veröffentlichten Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ vom 28. Januar 2019 und zum Eckpunktepapier zur „Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“ vom 12. Dezember 2018 erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante Ergänzung von § 219a StGB.

Eingriff in die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten

„Die vorgeschlagene Regelung belässt es bei einem unverhältnismäßigen und damit verfassungswidrigen Eingriff in die Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte“, kommentiert djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig. Es entstehen neue Wertungswidersprüche, indem Ärztinnen und Ärzte zwar über die Tatsache öffentlich informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, schon bei Informationen zu Methoden aber auf Listen anderer Stellen verweisen müssen.

Reformvorschlag des Juristinnenbundes

Der djb fordert weiterhin die Abschaffung von § 219a StGB. Für die Regelung der Grenzen des öffentlichen Diskurses über den Schwangerschaftsabbruch präsentiert der Verband einen Formulierungsvorschlag für eine Regelung im Ordnungswidrigkeitenrecht. Darin soll das kommerzialisierte oder grob anstößige Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen durch Dritte, auf welche die Ärztinnen und Ärzte keinen Einfluss haben, geregelt werden. Auch Werbung für rechtswidrige Schwangerschaftsabbrüche soll darin erfasst sein.

Die Schaffung eines solchen Ordnungswidrigkeitentatbestands zur Wahrung eines minimalen gesellschaftlichen „Klimaschutzes“ muss schließlich auch die immer häufiger zu beobachtende Relativierung, Instrumentalisierung und Verharmlosung des Holocaust in diesem Kontext unterbinden. Der politische Missbrauch jener deutschen Vergangenheit, die nie vergeht, stört nicht nur den öffentlichen Frieden, sondern ist auch eine reale Verletzung der Opfer und ihrer Angehörigen. "Wer über die Grenzen des gesellschaftlichen Diskurses über Schwangerschaftsabbrüche reden will, darf über Holocaust-Vergleiche nicht schweigen", wirbt die Präsidentin um Unterstützung für den Vorschlag des djb.

Weiterführende Informationen

Quelle: Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 31.01.2019 

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