Gender

Sozialminister Bischoff: "Warum soll ein Junge Kindergärtner werden, wenn er als Autoschlosser locker mehr bekommt?"

Deutschland wird nach Ansicht von Sachsen-Anhalts Sozialminister Norbert Bischoff nicht an einem gesetzlichen Mindestlohn vorbeikommen.

08.03.2010

Der Minister erklärte aus Anlass des heutigen Internationalen Frauentages: „Ich empfinde es als skandalös, dass im Jahr 2010 in Deutschland eine Vollzeitbeschäftigung nicht in jedem Fall ausreicht, um von diesem Lohn auch wirklich in Würde leben zu können.“ Der Minister sieht Frauen als besonders betroffen.

Bischoff erklärte in Magdeburg: „Arbeit muss sich lohnen - für Männer wie Frauen gleichermaßen. Nach wie vor teils gravierende Verdienstunterscheide zwischen Männern und Frauen müssen aufgebrochen werden.“ Bischoff mahnte: „Wenn es den Tarifparteien nicht gelingt, eine Existenz sichernde Entlohnung miteinander zu verhandeln, dann muss der Staat eingreifen.“

Der Minister betonte: „Solange in klassischen Frauenberufen wie etwa der Pflege oder im Einzelhandel und Friseurhandwerk in der Regel geringe Löhne gezahlt werden, laufen unsere Bewusstseinsoffensiven zur Berufswahl weitgehend ins Leere. Warum sollte ein Junge etwa Kindergärtner werden, wenn er als Autoschlosser locker mehr verdient?“

Bischoff kritisierte, dass das Lohnniveau in verschiedenen Branchen nicht die gesellschaftliche Bedeutung der Tätigkeit spiegelt. Der Minister sagte: „Oft ist es die Arbeit mit und für Menschen wie etwa im Pflegebereich, die schlecht entlohnt wird. Das muss sich ändern.“ Der Minister betonte: „Jene, die für kleine Löhne arbeiten müssen, verfügen in der Mehrzahl über große Kompetenz. Nicht selten besitzen sie gar einen Hochschulabschluss.“

Deutschland ist nach wie vor eines von nur wenigen EU-Mitgliedsländern, die keinen gesetzlichen Mindestlohn festgelegt haben. In 20 der 27 EU-Mitgliedsstaaten gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn. 

Das Motto des Deutschen Gewerkschaftsbundes für den diesjährigen Frauentag lautet „Kurs halten! Gleichstellung.“ Neben einem Existenz sichernden gesetzlichen Mindestlohn und einer gesetzlichen Quotierung für Aufsichtsräte von 40 Prozent fordern die Gewerkschaften ebenso ein Recht auf einen Kindergartenplatz ab dem ersten Lebensjahr. In Sachsen-Anhalt gilt bundesweit einmalig ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung von der Geburt an.

Herausgeber: Ministerium für Gesundheit und Soziales Sachsen-Anhalt

 

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