Gesundheit

Kommission prüft Möglichkeiten für ein Verbot von Konversionstherapien

Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Kommission eingesetzt, um Vorschläge für ein gesetzliches Verbot sog. Konversionstherapien zu erarbeiten. Als Konversionstherapien werden umstrittene Methoden der Psychotherapie bezeichnet, welche die Abnahme homosexueller Neigungen und die Entwicklung heterosexueller Potentiale als Ziel postulieren. Die Kommission will die Ergebnisse ihrer Beratungen noch in diesem Jahr vorstellen.

15.04.2019

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat am 10. April 2019 die Mitglieder einer Fachkommission berufen, die Vorschläge für ein wirksames Verbot von sogenannten Konversionstherapien erarbeiten soll. Die Kommission wird fachlich von der Bundesstiftung Magnus-Hirschfeld begleitet.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: Homosexualität ist keine Krankheit und nicht therapiebedürftig. Deswegen bin ich für ein Verbot der Konversionstherapie. Das rechtlich zu regeln, ist aber nicht so einfach. Doch ich bin sicher, dass die Fachkommission dazu gute und tragfähige Lösungsansätze entwickeln wird. Auf dieser Grundlage werden wir dann schnell entscheiden, wie und was wir in Deutschland umsetzen können.

Zu zwei ganztägigen Workshops, die im Mai und Juni stattfinden sollen, werden neben namhaften Vertretern aus Politik und Wissenschaft auch Betroffene von sogenannten Konversionstherapien eingeladen. Auch Institutionen aus dem Ausland, die mit gesetzlichen Verboten bereits Erfahrungen gesammelt haben, sollen an dem Fach- und Erfahrungsaustausch teilnehmen.

Einen Abschlussbericht der Bestandsaufnahme wird das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld voraussichtlich im Herbst veröffentlichen.

Weitere Informationen und Einschätzungen zum Thema Konversionstherapien finden sich in einem Interview mit Bundesgesundheitsminister Spahn auf den Seiten des Ministeriums.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit vom 10.04.2019

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