Gender

Frauenhauskoordinierung fordert bessere Unterstützung für Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind

Zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25.11.2009 hat die Frauenhauskoordinierung Bund und Länder aufgefordert, endlich für eine zuverlässige finanzielle Absicherung der rund 360 Frauenhäuser in Deutschland zu sorgen.

25.11.2009

Die derzeitigen Finanzierungsregelungen erschwerten von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und deren Kindern die Zuflucht in einem Frauenhaus. Besonders hart betroffen seien Auszubildende, Studentinnen und Frauen aus anderen EU-Ländern sowie Frauen mit geringem Einkommen.

Etwa 40.000 Frauen und Kinder suchen jährlich Schutz im Frauenhaus. Mehr als 90 Prozent von ihnen sind im "erwerbsfähigen" Alter und fallen damit meist in den Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches II, das die Grundsicherung für Arbeitsuchende regelt und als Finanzierungsgrundlage für den Frauenhausaufenthalt dient. Folge seien aufwendige Überprüfungen von Erwerbsfähigkeit und Hilfsbedürftigkeit der betroffenen Frauen sowie eine mögliche Anrechnung von Erspartem, kritisiert Gabriele Glorius, Vorstandsvorsitzende des Vereins Frauenhauskoordinierung. Frauen mit geringem Verdienst drohe häufig sogar die Verschuldung, wenn sie selbst zur Finanzierung ihres Aufenthalts im Frauenhaus herangezogen würden.

"Das derzeit übliche Verfahren der Tagessatzfinanzierung hat einen regelrechten Abschreckungseffekt und beeinträchtigt massiv die Chancen von Frauen, ihren gewalttätigen Partner zu verlassen und eine gewaltfreie Lebensperspektive für sich und ihre Kinder aufzubauen", so Viktoria Nawrath, Geschäftsführerin der Frauenhauskoordinierung. Beratung und Unterstützung betroffener Frauen in Frauenhäusern als Eingliederungsleistung wird von Kostenträgern zunehmend in Frage gestellt. Viele Kommunen hielten außerdem "ihr" Frauenhaus an, keine "ortsfremden" Frauen aufzunehmen, weil sie die Kostenerstattung dann vielfach vor Gericht erstreiten müssten.

Frauenhauskoordinierung fordert: Die Finanzierung der Unterkunft und die Unterstützung im Frauenhaus über einzelfallbezogene Tagessätze muss abgeschafft werden. Stattdessen müsse es eine Planungssicherheit für Frauenhäuser und Frauenunterstützungseinrichtungen geben. Glorius: "Wir brauchen dringend einen Rechtsanspruch auf Schutz und Zuflucht sowie Beratung und Unterstützung für Opfer häuslicher Gewalt." Zu diesen Opfern zählten auch viele Kinder, die entweder durch das Miterleben der Gewalthandlungen gegen ihre Mutter traumatisiert würden oder selbst direkter Gewalt ausgesetzt seien. "Häusliche Gewalt bedeutet auch eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls. Umso unbegreiflicher ist die Zurückhaltung der politisch Verantwortlichen, für eine zuverlässige Finanzierung dieser Schutz- und Hilfeeinrichtungen zu sorgen."

Im Verein Frauenhauskoordinierung e.V. arbeiten die Bundesverbände der Arbeiterwohlfahrt, des Caritasverbandes, des Diakonischen Werks, des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und des Sozialdienstes katholischer Frauen zusammen, um eine Verbesserung des Schutzes und der Hilfen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder zu erreichen. Angeschlossen haben sich weitere Frauenhäuser in freier Trägerschaft, die keinem der Verbände angehören. Der Zusammenschluss umfasst 260 Frauenhäuser.

Quelle: Frauenhauskoordinierung e.V. vom 24.11.2009

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