Gender

Frauenhäuser in NRW starten Kampagne: "Schwere Wege leicht machen"

Ihrer Forderung nach einem Rechtsanspruch auf staatlichen Schutz wollen die Frauenhäuser in NRW mit einer Kampagne Nachdruck verleihen. Am 25. November, dem „Internationalen Tag zur Beseitigung jeder Form von Gewalt gegen Frauen“, wird sie mit einer Postkartenaktion gestartet. Verbunden mit dem Appell an die Landespolitiker, sich auf Bundesebene für ein entsprechendes Gesetz stark zu machen, fordern Diakonie und Caritas eine gesicherte Finanzierung.

24.11.2009

„Auch nach 33 Jahren Frauenhausarbeit ist dies eine sogenannte freiwillige Leistung, die bei den Haushaltsberatungen jederzeit zur Disposition stehen kann“, erklärt Barbara Kick-Förster vom Diözesancaritasverband Münster für die Landesvertretung der katholischen Frauenhäuser in der Konferenz der Frauenhäuser NRW. Deswegen habe die Landesregierung 2006 eine Kürzung um 30 Prozent beschließen können.

Betroffen davon sind rund 10.000 Frauen und Kinder, die jährlich in NRW Schutz vor Gewalt in den Frauenhäusern suchen, so Hiltrud Wegehaupt-Schlund, die für die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe die evangelischen Frauenhäuser in NRW vertritt. Nach Ansicht der Konferenz der Frauenhäuser kann dies keine freiwillige Aufgabe nach Kassenlage sein. Artikel 2 des Grundgesetzes verpflichte den Staat, Frauen und deren Kinder vor häuslicher Gewalt zu schützen. Dies sei letztlich nur in den Frauenhäusern möglich. Nur sie böten den Frauen unabhängig von Einkommen, Herkunft und Aufenthaltsstatus kostenlos und unbürokratisch Unterkunft. „Um dies weiterhin zu sichern, müssten die Einrichtungen unabhängig vom Einzelfall und kostendeckend finanziert werden,“ so Wegehaupt-Schlund.

Tatsächlich seien die Zuschüsse seit Jahren gedeckelt. „Obwohl die Anforderungen ständig wachsen“, sagt Barbara Kick-Förster: „Unter anderem durch die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes, die Beteiligung an Runden Tischen mit Polizei, Justiz und Jugendhilfe sowie die Begleitung der Frauen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Sozialleistungen.“

Quelle: Diözesan-Caritasverband Münster

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