Gender

Europäischer Tag der Lohngleichheit: Frauen verdienen 16 Prozent weniger als Männer

In diesem Jahr fiel der Europäische Tag der Lohngleichheit auf den 4. November. Ab diesem Tag werden Frauen, im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen, die die gleiche Arbeit machen, rein rechnerisch nicht mehr bezahlt. Frauen verdienen in der EU durchschnittlich immer noch 16 Prozent weniger als Männer – in Deutschland sogar 21 Prozent weniger. Rumänien ist mit nur 3,5 Prozent Lohnunterschied EU-Vorreiter.

04.11.2019

„In Europa arbeiten Frauen im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen nach wie vor zwei Monate lang ohne Lohn, und die Fortschritte, die hier erzielt werden, gehen zu langsam voran“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung des Ersten Vizepräsidenten Frans Timmermans und der EU-Kommissarinnen Marianne Thyssen und Věra Jourová. „Wir haben in den letzten fünf Jahren einige Schritte in die richtige Richtung getan, aber es muss noch mehr getan werden, und es muss schneller geschehen.“

Es ist nun 60 Jahre her, dass der Grundsatz des gleichen Arbeitslohnes in die Europäischen Verträge aufgenommen wurde und noch immer spiegeln diese Vorschriften nicht die alltägliche Realität von Frauen in ganz Europa wider.

Frauen verdienen in der Europäischen Union im Durchschnitt immer noch 16 Prozent weniger als Männer, was gegenüber dem Vorjahreswert von 16,2 Prozent einer leichten Verbesserung entspricht. Mit 21 Prozent hat Deutschland einen der höchsten „Gender Pay Gaps“ der EU, Vorreiter dagegen ist Rumänien mit nur 3,5 Prozent Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen.

Lohntransparenz kann dazu beitragen, die Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles anzugehen. Daher begrüßt die Kommission die Ankündigung der designierten Präsidentin von der Leyen, in den ersten 100 Tagen ihres Mandats verbindliche Transparenzmaßnahmen vorzulegen.

Weitere Informationen zum Thema finden sich auf der Webseite der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland.

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 31.10.2019

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