Gender
Dritter Gleichstellungsbericht zur Chancengleichheit in der digitalen Wirtschaft
Der nächste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung erscheint zum Thema „Chancen von Frauen und Männern in der digitalen Wirtschaft“. Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey hat die Sachverständigenkommission am 05.04.2019 berufen. Das Gutachten der Sachverständigen soll bis Herbst 2020 vorliegen und konkrete Handlungsempfehlungen geben.
08.04.2019
Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey hat am 05.04.2019 die Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung berufen. Das Gremium unter dem Vorsitz von Frau Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin wird sich mit dem Thema Digitalisierung befassen. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Maßnahmen erforderlich sind, damit Frauen und Männer in der digitalen Wirtschaft die gleichen Chancen haben.
Ministerin Giffey: „Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt, unsere Kommunikation, unser Zusammenleben in Familie und Gesellschaft – von der DatingApp über den Pflegeroboter bis zum mobilen Arbeiten. Manche Berufe werden wegfallen, völlig neue werden hinzukommen. Was bedeutet das für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Welche Weichen müssen wir jetzt stellen, damit die Digitalisierung Frauen und Männern gleiche Chancen eröffnet? Antworten auf diese Fragen wird uns das Gutachten der Sachverständigen liefern. Bis zum Herbst 2020 erwarten wir konkrete Handlungsempfehlungen.“
Das Gutachten der Sachverständigenkommission ist wichtiger Bestandteil des Dritten Gleichstellungsberichts, der im Frühjahr 2021 vorliegen soll. Neben dem Gutachten beinhaltet er auch eine Stellungnahme der Bundesregierung.
Die Sachverständigenkommission arbeitet ehrenamtlich und unabhängig. Sie besteht aus elf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich in unterschiedlichen Fachbereichen (Wirtschaftswissenschaften, Jura, Informatik, Sozialwissenschaften) mit den wichtigsten Aspekten der Digitalisierung befassen.
Hintergrund
Zurückgehend auf Beschlüsse des Deutschen Bundestags (2012) und des Bundesrats (2011) legt die Bundesregierung einmal in jeder Legislaturperiode einen Gleichstellungsbericht vor. Sein Ziel sind konkrete Handlungsempfehlungen an die Politik.
Alle bisherigen Gleichstellungsberichte sind in die politische Willensbildung eingeflossen. Der Erste Gleichstellungsbericht (2011) hatte deutlich gemacht, dass es gerade die Übergänge im Lebensverlauf von Frauen und Männern sind, die besonderen politischen Handlungsbedarf erfordern, beispielsweise wenn ein Kind geboren wird oder ein Angehöriger pflegebedürftig wird. Der Zweite Gleichstellungsbericht (2017) beschäftigte sich mit der Sorgelücke, dem sogenannten „Gender Care Gap“. Demnach verbringen Frauen täglich 52 Prozent mehr Zeit als Männer mit unbezahlter Familien- und Hausarbeit.
Die Geschäftsstelle zur Unterstützung der Arbeiten rund um den Dritten Gleichstellungsbericht ist beim Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (ISS) angesiedelt.
Weitere Informationen finden sicht unter www.gleichstellungsbericht.de.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.04.2019
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