Gender

djb sieht Kritik am Entgelttransparenzgesetz bestätigt

In seiner am 8. August 2019 veröffentlichten Stellungnahme zur Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes sieht der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) seine langjährige Kritik am Gesetz bestätigt. Der Verband fordert weitere gesetzgeberische Schritte, u.a. ein Verbandsklagerecht und eine Verpflichtung der Unternehmen, betriebliche Entgeltsysteme zu überprüfen.

13.08.2019

„Das Entgelttransparenzgesetz bewirkt keinen nennenswerten Beitrag zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern. Die Inanspruchnahme des Auskunftsanspruchs bleibt sogar noch hinter den bescheidenen Erwartungen des Gesetzentwurfs zurück.“ kritisiert die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig.

Evaluation bestätigt: Keine nennenswerten Verbesserungen

Tatsächlich rechnete der Gesetzentwurf mit 70.275 Auskunftsverlangen im Jahr (dies wären ein Prozent aller auskunftsberechtigten Beschäftigten), die nach zwei Jahren erstmals vorgelegte Evaluation weist in ihrer Hochrechnung allerdings nur 10.400 Auskunftsanfragen aus (dies entspricht 0,15 Prozent aller auskunftsberechtigten Beschäftigten). Die geringe Inanspruchnahme verwundert nicht, da das Verfahren kompliziert und die erreichbaren Informationen wenig aussagekräftig sind.

In den meisten Unternehmen keine strukturellen Verbesserung

Und auch strukturelle Verbesserungen hat das Gesetz in den meisten Unternehmen nicht vorangebracht: Obwohl knapp 45 Prozent der befragten Unternehmen angeben, ihre Entgeltstrukturen überprüft zu haben, ist nach den Ergebnissen der Evaluation unklar, nach welchen Prüfverfahren sie dabei vorgegangen sind. So wundert es nicht, dass die überwiegende Mehrheit der Unternehmen angeben, Entgeltungleichheit existiere bei ihnen nicht.

Prof. Dr. Maria Wersig fordert: „Weitere gesetzgeberische Schritte zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit sind erforderlich. Dazu gehören die Einführung eines Verbandsklagerechts und einer Verpflichtung der Unternehmen, betriebliche Entgeltsysteme zu überprüfen. Diese Schritte müssen nun zügig vorangetrieben werden.“

Weitere Informationen

Die Bundesregierung hatte den Bericht zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz) sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten am 10. Juli 2019 beschlossen. Der Bericht wurde sodann dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet und befindet sich nun in der öffentlichen Diskussion.

Zeitgleich wurde unter www.fpi-lab.org ein vom Bundesfrauenministerium in Auftrag gegebene Online-Tool für Unternehmen freigeschaltet. Das Tool bietet einen systematischen Überblick über bestehende betriebliche Prüfinstrumente und erleichtert den Unternehmen die Auswahl des „richtigen“ Instruments.

Die Schlussfolgerungen des Deutschen Juristinnenbundes e.V. aus der Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes vom 07.08.2019 stehen dort zur Verfügung.

Quelle: Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.08.2019

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