Ganztagsbildung
ver.di: Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung für Schulkinder überfällig
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) mahnt den ausstehenden Gesetzentwurf für den Rechtsanspruch zur Errichtung eines Sondervermögens für den „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz - GaFG) dringend an. Hintergrund ist die am 15. Juni stattfindende Anhörung im Familienausschuss des Bundestages zum Entwurf des Gesetzes, bei der ver.di Stellung nehmen wird.
15.06.2020
Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle weist darauf hin, dass im Koalitionsvertrag ein Rechtsanspruch für Schulkinder auf ganztägige Bildung und Betreuung ab dem Jahr 2025 in Aussicht gestellt wurde. Noch immer liege jedoch kein Entwurf vor.
ver.di fordert höhere finanzielle Beteiligung des Bundes
Die aktuelle Krise zeige, wie wichtig es sei, für alle Kinder verlässliche Bildungs- und Betreuungsangebote zu schaffen. Auch die bestehenden Rechtsansprüche der Kinder ab dem ersten Lebensjahr seien nicht so realisiert worden, dass ausreichend Platzkapazitäten und Personal zur Verfügung stehe, um alle Kinder ausreichend zu betreuen und zu versorgen. Die schlechten Personalschlüssel und der Fachkräftemangel würden dazu beitragen, dass die Kindereinrichtungen den Betrieb nicht so aufrechterhalten können, wie die Kinder, Mütter und Väter ihn benötigten. "Der Rechtsanspruch für die Schulkinder auf ganztägige Bildung und Betreuung ist überfällig, die Situation darf aber nicht zusätzlich verschärft werden", so Behle. "Wenn die Bundesregierung mit dem Rechtsanspruch für Schulkinder ernst machen will, muss die finanzielle Beteiligung des Bundes erheblich ausgeweitet werden."
ver.di werde in der Anhörung darauf hinweisen, dass die Mittel des Sondervermögens auf mindestens vier Milliarden Euro angehoben werden müssen. Zudem werde die Gewerkschaft die Notwendigkeit einer dauerhaften Beteiligung an der Finanzierung der sozialpädagogischen
Bildungs- und Betreuungsangebote deutlich machen. Nur so könne für verbindliche Qualitätsstandards gesorgt werden.
Für die Erfüllung des Rechtsanspruches sei es außerdem nötig, dass sich der Bund auch am Ausbau der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern dauerhaft finanziell beteilige, so die Gewerkschafterin.
Quelle: ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand vom 15.06.2020
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