Ganztagsbildung

Städtetag: Rechtsanspruch in der Jugendhilfe geht am Elternwillen vorbei

In der aktuellen Debatte um einen Rechtsanspruch zur ganztägigen Betreuung von Grundschulkindern in den Sondierungsgesprächen hat der Deutsche Städtetag Stellung genommen. Einen in der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe verankerten Rechtsanspruch lehnen die Städte ab.

16.11.2017

Die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse aus Ludwigshafen, sagte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwochausgaben):

„Mehr Ganztagsangebote für Grundschüler finden die Städte sinnvoll und werden von vielen Eltern gewünscht. Die Städte lehnen aber einen in der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe verankerten Rechtsanspruch ab, wie er bei den Sondierungen im Gespräch ist. Dieser wird dem qualitativen Anspruch der Eltern nicht gerecht. Ein individuelles Recht auf ganztägige Betreuung und Förderung von Grundschülern sollte man dort ansiedeln, wo es hingehört, nämlich an den Schulen. Einen solchen Rechtsanspruch müssen also die Länder in ihrem Schulsystem gewährleisten. Es besteht leider die konkrete Gefahr, dass der Bund am Elternwillen vorbeiplant. Er sollte stattdessen die Länder auffordern, Ganztagsangebote auszubauen und dies finanziell unterstützen.“

Quelle: Deutscher Städtetag vom 15.11.2017

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