Ganztagsbildung

Städtetag fordert mehr Geld für Ausbau der Ganztagsbetreuung

Der Deutsche Städtetag unterstützt die Pläne der Bundesregierung, die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern auszubauen. Das von der Bundesregierung beschlossene Sondervermögen reiche hierfür aber nicht aus. Vielmehr müsse sich der Bund dauerhaft an den Investitions- und Betriebskosten beteiligen. Außerdem werde kaum gelingen, bis im Jahr 2025 ausreichend Fachkräfte zu finden, kritisiert der Kommunale Spitzenverband.

14.11.2019

Sondervermögen des Bundes als erster Schritt

Der Präsident des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, Burkhard Jung äußert sich zum Kabinettsbeschluss für ein Sondervermögen zu Ganztagsbetreuung im Grundschulalter gegenüber der Passauer Neuen Presse (PNP). Der Deutsche Städtetag unterstütze die Pläne der Bundesregierung, die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern auszubauen. Aber es reiche nicht aus, dass der Bund sich nur bruchstückhaft an den damit verbundenen Kosten beteiligen wolle. Das am 13. November 2019 vom Bundeskabinett verabschiedete Sondervermögen von geplanten 2 Milliarden Euro könne nur ein erster Schritt sein. Der Leipziger Oberbürgermeister zitiert das Deutsche Jugendinstitut, das für das Jahr 2025 mit 3,3 Millionen Grundschulkindern rechne. Für diese Schülerinnen und Schüler brauche es  zusätzlich rund eine Million Plätze. Dafür rechnet das Deutsche Jugendinstitut mit Investitionskosten von 7,5 Milliarden Euro und mit jährlichen Betriebskosten von 4,4 Milliarden Euro.

Beteiligung des Bundes an Investitions- und Betriebskosten

„Wenn Bund und Länder sich auch auf einen Rechtsanspruch für die Ganztagsbetreuung von Schulkindern einigen, erwarten die Städte, dass Bund und Länder einen wesentlich größeren Anteil an den zusätzlichen Investitionskosten übernehmen. Außerdem müssen sie sich dann auch dauerhaft an den laufenden Betriebskosten beteiligen und dürfen die Kosten nicht auf die Kommunen abwälzen. Dabei ist festzustellen, dass in den ostdeutschen Städten bereits jetzt flächendeckende Angebote bestehen, die im Wesentlichen von den Kommunen finanziert werden. Im Übrigen wird es für einen umfassenden Rechtsanspruch im Jahr 2025 trotz aller Anstrengungen kaum gelingen, ausreichend Fachkräfte zu finden.“

Quelle: Deutscher Städtetag vom 13.11.2019 

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