Ganztagsbildung
"Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung" – Niedersachsen gibt Erlassentwurf in Verbändeanhörung
Schülerinnen und Schüler in persönlichen Fragen beraten, das Lehrerkollegium mit sozialpädagogischer Kompetenz unterstützen, Angebote zur Konfliktbewältigung zur Verfügung stellen: Dies sind einige Schwerpunkte im breiten Spektrum der Tätigkeiten, die die neuen sozialpädagogischen Fachkräfte im Landesdienst an den Schulen übernehmen werden.
20.04.2017
Das sieht ein Entwurf für einen Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums zur "Sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung" vor, der am 11. April in die Verbändeanhörung gegeben wurde.
Der Erlassentwurf beschreibt das Selbstverständnis der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung, ihre Grundlagen, Aufgaben und Rahmenbedingungen. Bevor nun unter anderem der Landeselternrat, der Landesschülerrat, die Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit sowie die Schulleitungs-, Lehrer-, und Kommunalverbände beteiligt werden, hatte das Niedersächsische Kultusministerium bereits in drei Gesprächsforen Anfang des Jahres mit Fachleuten aus Schulen, der Jugendhilfe und der Wissenschaft einen Konzeptentwurf beraten. "Unsere konzeptionellen Überlegungen wurden auf breiter Basis mit der Fachwelt diskutiert und wir haben durchweg positive Rückmeldungen erhalten", erklärt dazu die Staatssekretärin im Niedersächsischen Kultusministerium Erika Huxhold. "Wir geben unseren sozialpädagogischen Fachkräften eine gute fachliche Grundlage, damit sie erfolgreich in den Schulen wirken können."
Sozialpädagogische Fachkräfte als Unterstützung für Lehrer und Eltern
Die Lehrkräfte sollten durch die sozialpädagogischen Fachkräfte bei den außerunterrichtlichen Tätigkeiten unterstützt und entlastet, sowie der Kontakt zu Eltern durch weitere kompetente Ansprechpartner gestärkt werden. "Zudem bringen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der schulischen Sozialarbeit vielfältige Kompetenzen und Erfahrungen mit, um auch die Integration der Schülerinnen und Schüler mit Fluchtgeschichte erfolgreich zu gestalten", so Huxhold.
Der personelle Ausbau der Schulsozialarbeit in Landesverantwortung kommt derweil weiterhin gut voran: 90 Prozent von 660 ausgeschriebenen Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte an Grundschulen, Hauptschulen, Oberschulen, Realschulen, sowie Kooperativen und Integrativen Gesamtschulen sind bereits besetzt.
Für den Zeitraum von 2019 bis 2021 ist ein weiterer Ausbau von 200 Stellen vor allem für Grundschulen und Gymnasien vorgesehen.
Die Niedersächsische Landesregierung hatte Ende 2016 eine Zeitenwende bei der Schulsozialarbeit eingeläutet und diese für die Schulen wichtige Aufgabe erstmals fest als Landesaufgabe übernommen: 1.000 Vollzeiteinheiten oder rund 55 Millionen Euro jährlich werden im Landeshaushalt ab 2021 alleine für die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung an allgemein bildenden Schulen bereitstehen. Nach der strukturellen und finanziellen Absicherung wird mit dem Erlassentwurf nun auch erstmals der inhaltliche Rahmen aufgezeigt, in dem die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter im Landesdienst tätig sein werden. Die konkrete Umsetzung erfolgt in den Schulen und berücksichtigt die Herausforderungen vor Ort.
Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium vom 11.04.2017
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