Ganztagsbildung

Schulsozialarbeit unterstützt Schüler aus allen Schichten nachhaltig

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert die Schulsozialarbeit in der Landeshauptstadt derzeit mit rund 739.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

24.02.2015

"Die Schulsozialarbeit ist eine der Voraussetzungen, um Jugendlichen aus allen sozialen Schichten bei ihrer Persönlichkeitsfindung und ihrer Entwicklung zu helfen. Wenn wir von Fachkräftemangel sprechen, müssen wir dafür Sorge tragen, dass die Jugendlichen für den beruflichen Alltag fit gemacht werden. Sie müssen selbstbewusst und gut ausgebildet ins Leben starten können. Die Schulsozialarbeit hilft ihnen dabei", so Sozialministerin Birgit Hesse.

Hesse hat am 20. Februar 2015 die Berufliche Schule Technik in Schwerin besucht. An der Schule, die verschiedene Ausbildungsformen anbietet, wird erfolgreich Schulsozialarbeit durchgeführt. Ministerin Hesse bezeichnete während ihres Besuches die Schulsozialarbeit als eines der Erfolgsmodelle in Mecklenburg-Vorpommern. "Dort wo Schülerinnen und Schüler Unterstützung brauchen, um sich in die Gemeinschaft zu integrieren oder sie Hilfe bei der Vorbereitung auf einen Schul- oder Berufsabschluss benötigen, greift die Schulsozialarbeit."

Träger der Schulsozialarbeit an der beruflichen Schule Technik ist der Kreisverband Mecklenburg der Caritas. Schulsozialarbeit ist Jugendsozialarbeit im Schnittfeld Berufsschule, Ausbildungsbetrieb und privatem Umfeld. Sie ist vor Ort in der Berufsschule angesiedelt. Sie erfasst die Probleme von Berufsschülerinnen und Berufsschülern frühzeitig und unmittelbar und zielt grundsätzlich auf die Verbesserung der sozialen Situation hin.

Das Land fördert die Schulsozialarbeit in der Landeshauptstadt derzeit mit rund 739.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Davon werden mit Stand Februar 2015 insgesamt 13 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter gefördert. Zwei weitere Stellen in Schwerin werden aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes bezahlt.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern vom 20.02.2015

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