Ganztagsbildung
Sachsen: Schulsozialarbeit finanziell gesichert
In der Diskussion um die Fortsetzung und die weitere Finanzierung der Schulsozialarbeit in Sachsen haben das Staatsministerium für Soziales und das Staatsministerium der Finanzen gemeinsam Möglichkeiten gefunden, Projekte über den 31.07.2014 hinaus weiter zu unterstützen.
22.05.2014
"Damit ist die Möglichkeit der Anschlussfinanzierung der bisher über Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Projekte ab dem 1.8. bis zum 31.12. dieses Jahres gegeben. Insgesamt stehen dafür circa vier Millionen Euro zur Verfügung. Von den 139 laufenden Projekten haben inzwischen 116 eine Weiterfinanzierung beantragt – damit ist eine breite Abdeckung in Sachsen gesichert", erklärte Sozialministerin Christine Clauß.
Alle Träger werden jetzt noch einmal über das weitere Verfahren informiert.
Schulsozialarbeit leistet einen wesentlichen und erfolgreichen Beitrag für einen gelingenden Bildungsprozess von Kindern- und Jugendlichen in und an Schulen. Die ergänzenden ESF-Maßnahmen der Kompetenzentwicklung sind ausgerichtet auf die Stärkung der Persönlichkeit und Erhaltung tragfähiger Verhältnisse im sozialen Umfeld. Dabei geht es um das frühzeitige Erkennen von möglichen Problemlagen und das Entgegenwirken von Fehlentwicklungen bei jungen Menschen. Die Projekte tragen dazu bei, dass Kinder und Jugendliche individuell gefördert werden und ihre Chancen auf umfassende Teilhabe in der Gesellschaft besser wahrnehmen können.
Bei dem Programm zur Kompetenzentwicklung von Schülerinnen und Schülern handelt es sich um ein Mischfinanzierungsprogramm, welches aus europäischen ESF-Mitteln und Landesmitteln finanziert wird. Die maximale Finanzierungsbeteiligung der EU beträgt 75 Prozent. Der Rest wird in der Regel durch Landesmittel kofinanziert. Bedingt durch die sogenannte Förderperiode der EU lief das bisherige Programm im Sommer dieses Jahres aus. Somit entstand eine Finanzierungslücke, die nun geschlossen werden konnte.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz vom 21.05.2014
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