Ganztagsbildung
NRW: Mehr Flexibilität in der offenen Ganztagsschule
Schülerinnen und Schüler in NRW dürfen während des offenen Ganztags am Nachmittag außerschulische Bildungsangebote, herkunftssprachlichen Unterricht, ehrenamtliche Tätigkeiten oder Therapien wahrnehmen. Klarheit und Rechtssicherheit gibt dazu ein neuer Erlass der Landesregierung. Auch familiäre Ereignisse gelten künftig als Grund, um von der Teilnahme am offenen Ganztag zu entbinden.
22.02.2018
Ein neuer Erlass mit sofortiger Wirkung stellt klar, dass Schülerinnen und Schüler während der Zeiten des offenen Ganztags am Nachmittag auch an regelmäßigen außerschulischen Bildungsangeboten (zum Beispiel in Sportvereinen oder Musikschulen) und am herkunftssprachlichen Unterricht teilnehmen können. Ebenso ist es möglich, ehrenamtliche Tätigkeiten (zum Beispiel in Kirchen und Jugendgruppen) oder Therapien wahrzunehmen. Auch rein familiäre Ereignisse sind künftig ein Grund, von der Teilnahme am offenen Ganztag zu entbinden.
Klarheit und Rechtssicherheit
Schulministerin Yvonne Gebauer betonte, dass der Erlass nun Klarheit und Rechtssicherheit für Eltern sowie für Schulen, Kommunen und Träger des offenen Ganztags schaffe. „Die im vergangenen Dezember angekündigte und nun in Kraft getretene Ergänzung des Erlasses sorgt für mehr Flexibilität im Ganztag. Es galt, eine gute Balance zu finden zwischen dem Bedürfnis der Eltern, mehr Raum für Aktivitäten für und mit ihren Kinder zu haben, und dem Anspruch der Träger auf Verlässlichkeit und Kontinuität, um auch die Qualität der Angebote wahren zu können.“
Drei Ziele für den Ganztag
„Für diese Legislaturperiode hat sich die Landesregierung drei Ziele für den Ganztag gesetzt: Ausbau der Plätze, Sicherung der Qualität und mehr Flexibilisierung. Wir ergreifen nun erste Maßnahmen, um diese Ziele umzusetzen und haben dabei auch die Bedürfnisse von Eltern und ihren Kindern im Blick. In Bezug auf den Ausbau und die Verbesserung der Qualität stehen wir in einem konstruktiven Dialog mit den Trägern. In diese Gespräche sind auch die Kommunalen Spitzenverbände sowie Verbände der Eltern und Beschäftigten eingebunden. Dabei geht es auch darum, die Grundlagen der offenen Ganztagsschule zu diskutieren und gemeinsame Antworten auf die aktuellen Herausforderungen zu erarbeiten“, so Gebauer.
Erhöhung der Fördersätze
In einer weiteren Änderung des entsprechenden Erlasses werden zum 1. August 2018 die finanziellen Rahmenbedingungen angepasst: Die Fördersätze werden landesseitig insgesamt um sechs Prozent erhöht. Somit steigen die Haushaltsmittel für den offenen Ganztag um rund 26,7 Millionen Euro auf 480,73 Millionen Euro in diesem Jahr. Darin enthalten ist ebenfalls der Ausbau der Plätze, der vorangebracht wird: Diese steigen um weitere 8.000, sodass ab August insgesamt 315.600 Plätze zur Verfügung stehen. Beim geplanten Ausbau werden die weiteren Maßnahmen der Bundesregierung zu berücksichtigen sein.
Quelle: Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen vom 19.02.2018
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