Ganztagsbildung

NRW: Bildungsgrundsätze sollen Übergang von der Kita in die Grundschule ebnen

Ab dem neuen Kindergarten-/Schuljahr machen sich 66 Netzwerke (66 Schulen, 132 Kitas) Nordrhein-Westfalens gemeinsam auf den Weg, die Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0-10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen vor Ort mit Leben zu füllen. Jeweils eine Schule im Primarbereich arbeitet mit umliegenden Kindertageseinrichtungen als Netzwerk zusammen.

12.07.2010

"In den Kindertageseinrichtungen und den Grund- und Förderschulen in Nordrhein-Westfalen wird tagtäglich eine hervorragende Bildungsförderung geleistet. Mit den Bildungsgrundsätzen wollen wir, dass die beiden zentralen Institutionen der frühen Bildung noch enger zusammen wirken," sagte Kinder- und Jugendminister Armin Laschet zum Start der Erprobungsphase der Bildungsgrundsätze 'Mehr Chancen durch Bildung von Anfang an - Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0-10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen'.

„Alle Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich sind herzlich eingeladen, die Bildungsgrundsätze zur Grundlage ihrer pädagogischen Arbeit zu machen‚Äù, so Schulministerin Barbara Sommer. „Hierin liegt eine große Chance, denn was in diesem Alter nicht gelingt, das gelingt später nur sehr viel schwerer. Da haben Kindertageseinrichtung und die Grund- und Förderschulen eine gemeinsame Verantwortung", sagte Schulministerin Barbara Sommer.

Die Grundsätze sollen dazu beitragen, ein gemeinsames Bildungs- und Erziehungsverständnis im Elementar- und Primarbereich auszubauen und weiterzuentwickeln, um somit die Grundlagen für eine kontinuierliche Bildungsbiografie für die ersten zehn Lebensjahre eines Kindes zu schaffen.

„Gute Konzepte entstehen vor Ort und benötigen die Unterstützung aller beteiligten Akteure, insbesondere auch der Eltern", so Minister Laschet. „Von daher war es uns wichtig, die Bildungsgrundsätze zunächst in eine Erprobungsphase zu geben, um die Erfahrungen der Praxis mit einzubeziehen. Hier soll ausgelotet werden, welche Möglichkeiten in einer Kooperation liegen und welche Hindernisse noch überwunden werden müssen." Einige ausgewählte Einrichtungen werden in dieser Erprobungsphase wissenschaftlich begleitet.

Zusätzlich werden Netzwerkkonferenzen stattfinden, an denen sich die beteiligten Einrichtungen und Schulen über ihre Erfahrungen austauschen können. Ein Fachbeirat mit den verantwortlichen Trägern, der Schulseite und auch der Wissenschaft wird die Erprobungsphase fachlich unterstützen.

Die Erprobung soll auch zeigen, welche positiven Bedingungen für eine gute Bildungsförderung geschaffen werden müssen und vor allem, wie die Kooperation gelingen kann.

Die Grundsätze sollen nach der Erprobung ab 2012 verbindlicher Qualitätsstandard sein.

Zur Unterstützung in der Erprobungsphase stellt das Land insgesamt rund 180.000 Euro im Jahr 2010 bereit; für jedes Netzwerk sind dies 3.000 Euro, die für Kooperationstreffen, Fortbildungen und weitere Zwecke genutzt werden können.

Quelle: Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration und Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

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