Ganztagsbildung
Mecklenburg-Vorpommern investiert in die Schulsozialarbeit
Ministerin Stefanie Drese informierte Anfang Juli im Sozialausschuss des Landtags über die Umsetzung des im Dezember 2016 vom Landtag beschlossenen Antrages „Schulsozialarbeit in gemeinsamer Verantwortung von Land und Kommunen fortführen“. Bis Ende 2022 sollen insgesamt rund 120 Millionen Euro für die sozialpädagogische Arbeit an Schulen von Land und Kommunen in gemeinsamer Verantwortung investiert werden.
13.07.2017
„Das Land unterstützt seit nunmehr über 20 Jahren die Schulsozialarbeit. Allein im Zeitraum von 2007 bis 2022 stellt das Land insgesamt circa 60 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds für die Schulsozialarbeit zur Verfügung“, sagte Drese. Gemeinsam mit der kommunalen Kofinanzierung werden damit bis Ende 2022 insgesamt circa 120 Millionen Euro für die sozialpädagogische Arbeit an den Schulen investiert. Drese: „Damit ist die Finanzierung der derzeit aus dem ESF anteilig geförderten Schulsozialarbeit langfristig gesichert.
Bedarf an Fachkräften der Schulsozialarbeit
Auch die von den Kommunen mit Unterstützung der Restmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit sind nach Ansicht der Ministerin inzwischen fester Bestandteil der kommunalen Jugendhilfe in der Schule. Trotz dieser wegfallenden Finanzierungsmöglichkeit für die Kommunen bestehe der Bedarf an Fachkräften der Schulsozialarbeit fort. Drese: „Nicht nur die Kommunen, sondern auch das Land haben ein großes Interesse daran, diese inzwischen etablierten Angebote weiterhin aufrechtzuerhalten.“
Das Land stellt deshalb zusätzlich ab 2017 entsprechend des Landtagsbeschlusses vom Dezember 2016 Mittel in Höhe von bis zu 1,8 Millionen Euro jährlich zur Verfügung, um so den Kommunen die Finanzierung der Stellen langfristig zu erleichtern. Alle Anträge stellenden Landkreise und kreisfreien Städte haben einen positiven Bewilligungsbescheid für 2017 erhalten. Ab 2018 erfolgt die Förderung zeitlich identisch mit der ESF-Förderung.
„In der Umsetzung des Landtagsbeschlusses wurde der vielfach artikulierte Wunsch der Kommunen aufgegriffen, das bereits etablierte und aus der ESF-Förderung bekannte System anzuwenden. Eckpunkte dieser Förderung sind die Mittelverteilung an Hand des Anteils jedes Landkreises bzw. jeder kreisfreien Stadt an den 10-26jährigen Einwohnern und Einwohnerinnen im Land und die 50%-ige kommunale Kofinanzierung“, so Drese.
Quelle: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern vom 05.07.2017
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