Ganztagsbildung

Landkreis Gießen: Eingliederungshilfen auf Budgetbasis

Der Landkreis Gießen gewährt im Rahmen eines bundesweiten Modellprojekts an der Sophie-Scholl-Schule erstmals Leistungen zur Integration von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in Form eines Budgets.

29.01.2010

„Eine auf Schulen bezogene Budgetierung der Integrationshilfen ist eine Möglichkeit, eine für alle Beteiligten einfachere und bessere, dabei aber nicht teurere Leistungserbringung zu gewährleisten“, stellte der Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernent Dirk Oßwald am Freitag gegenüber der Presse dar. Weiter Teilnehmer der Gesprächsrunde waren Magnus Schneider, Maren Müller-Erichsen (beide Lebenshilfe Gießen), Hiltrud Hoffmann (Verein zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderung), Gerhard Greilich und Matthias Spangenberg (Fachdienst Jugendförderung beim Landkreis Gießen). 

Eltern empfinden momentan das Antrags- und Bewilligungsverfahren als Hindernis für Erziehungsberechtige mit behinderten Kindern. Die Schule sieht teilweise den tatsächlichen Bedarf nicht abgedeckt. Der Verein zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderung (VFIMB) hält den Abstimmungsbedarf und Abrechnungsaufwand für zu aufwendig. 

Beim Landkreis Gießen klagen Eltern über aufwendige Untersuchungen beim Gesundheitsamt, die als belastend und entwürdigend dargestellte werden. Einstufungen werden als ungerecht empfunden und führen zu vielen Verwaltungs- und Klageverfahren bei der Kreisverwaltung. Weiterhin wird der bürokratische Aufwand in der Kreisverwaltung als zu hoch eingeschätzt.  

„Wir haben die Unzufriedenheit zum Anlass genommen, um das vorhandene Verfahren zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu optimieren“, erklärte Dirk Oßwald gegenüber der Presse. Unter Federführung von Matthias Spangenberg, Fachdienstleiter Jugendförderung beim Landkreis, sind Gespräche mit allen Beteiligten geführt worden. Ziel war es, das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, eine größere Zufriedenheit aller Beteiligten zu erreichen und die Kosten für den Landkreis stabil zu halten.

„Als taugliches Mittel hierfür bietet sich aus unserer Sicht die Gewährung der Hilfe in Form eines Budgets an“, erläuterte der Sozialdezernent. Auf Basis der aktuell für Integrationshilfe an der Schule geleisteten Zahlungen wird das Budget errechnet und bewilligt. Dieser Betrag wird monatlich an den VFIMB gezahlt. Der Verein regelt mit der Schule den Bedarf und den Einsatz von Integrationshelferinnen und -helfern. Anspruch haben alle Schülerinnen und Schüler, die in den Zuständigkeitsbereich des Landkreises fallen. 

„Für den Landkreis bleiben die Kosten bei reduziertem Verwaltungsaufwand konstant“, betonte Dirk Oßwald und ist überzeugt, dass sich die Sophie-Scholl-Schule für das Modellprojekt anbietet, da hier zahlreiche Eingliederungshilfen geleistet werden. 

Den Modellversuch an der Gießener Schule zu starten, fand bei allen Beteiligten große Zustimmung. Für das Budgetmodell wird ein Kooperationsvertrag zwischen der Lebenshilfe Gießen als Träger der Sophie-Scholl-Schule, dem VFIMB sowie dem Landkreis Gießen unterzeichnet. Da es sich um ein Modellprojekt handelt, ist der Vertrag zunächst auf ein Jahr befristet.

Für die Schule ergibt sich bei der Budgetierung eine bessere und flexiblere Abdeckung der tatsächlichen Bedarfe. Der VFIMB erhält bei einer Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens eine gesicherte monatliche Zahlung. Für die Eltern der behinderten Kinder entfallen bürokratische Antragsverfahren sowie zusätzliche Untersuchungen der Kinder. Für den Landkreis Gießen ergibt sich eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung und eine größere Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger. 

„Es bedarf der Mut aller Beteiligten, diesen neuen Weg zu gehen. Wir haben mit allen Beteiligten ein Gespräch geführt und sind zuversichtlich, dass dieses Modellprojekt praxistauglich ist und eine bedeutende Veränderung bei der Integration von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung einläuten wird“, merkte EKB Oßwald abschließend an. 

Hintergrund:

Schülerinnen und Schüler mit Behinderung können aufgrund ihres Handicaps nicht ohne zusätzlichen personelle Unterstützung unterreichtet werden. Integrationshelferinnen und Integrationshelfer betreuen die jungen Menschen je nach Grad ihrer Einschränkung während des Unterrichtes. Integrationshilfen werden vom Landkreis Gießen im Rahmen der Eingliederungshilfe gewährt. Bisher ist aufgrund einer Untersuchung beim Gesundheitsamt der Umfang der Integrationshilfe festgelegt worden. Anstellungsträger für die Integrationshilfen ist der Verein zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen. Dieser ist im Auftrag des Kreises tätig und erhält dafür eine Personalkostenerstattung. 

Quelle: Landkreis Gießen

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