Ganztagsbildung
KMK-Präsident Spaenle betont erneut hohen Stellenwert der UN-BRK
„Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt an uns einen gesamtgesellschaftlichen Auftrag. Sie fordert einen gemeinsamen Weg zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in der schulischen Bildung“, so Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle, derzeit auch Präsident der Kultusministerkonferenz.
28.01.2010
MÜNCHEN. Dr. Ludwig Spaenle: „Die Umsetzung der Konvention habe ich zu einem meiner Schwerpunktthemen auf Ebene der Kultusministerkonferenz gemacht“. Er fügte hinzu: „Die rechtliche Beurteilung der Konvention ist sicherlich ein wichtiger Aspekt. Entscheidend aber ist doch, dass die Umsetzung der Konvention im Alltagsleben ein Meilenstein für die kulturellen Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen wird. Ich werde mich für die Ziele der Konvention, nämlich die Chancengleichheit zu fördern und die Diskriminierung in der Gesellschaft zu unterbinden, stark machen. Die tatsächliche Umsetzung wird letztendlich entscheidend sein.“
Zur Frage der unmittelbaren rechtlichen Verbindlichkeit der Konvention bestehen derzeit unterschiedliche Auffassungen. Während ein heute veröffentlichtes Gutachten von Prof. Dr. Eibe Riedel unmittelbare Rechte annimmt, lehnt die bislang ergangene Rechtsprechung (VGH Kassel, Urteil vom 12.11.2009) dies ab. Auch die vormalige Bundesregierung hatte sich im Sinne dieser Rechtsprechung geäußert. So äußerte die ehemalige Bundesjustizministerin Dr. Brigitte Zypries, dass Art. 24 der Konvention nach seinem insoweit klaren Wortlaut lediglich Staatenverpflichtungen enthält.
Mehr Informationen unter: http://www.jugendhilfeportal.de/wai1/showdbdb.asp?action=view&db=3&c_msgid=DE0010007944
Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
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