Ganztagsbildung

Jugendsozialarbeit sieht Regelungs- und Handlungsbedarf beim Thema Schulsozialarbeit

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit setzt sich seit langem für den Ausbau und die Absicherung der Schulsozialarbeit ein. Die Notwendigkeit des Ausbaus wird nicht nur von den Schulen, der Jugendhilfe, von Eltern und Schülern/-innen herausgestellt – er wird auch von der Politik in Bund und Ländern bejaht. Dennoch gibt es viele Schulen, die nach wie vor ganz ohne dieses sozialpädagogische Angebot auskommen müssen. Häufig sind die Fachkräfte in der Schulsozialarbeit nur befristet beschäftigt – abgesicherte Strukturen fehlen in den meisten Ländern und Kommunen.

11.10.2011

Nachdem sich Bund und Länder im Februar – im Rahmen des weiteren Vorgehens bei den Hartz-IV-Regelsätzen – darauf verständigt haben, dass der Bund bis zum Jahr 2013 eine Summe in Höhe von 400 Millionen Euro jährlich für die verstärkte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stellt, sollen nun unter anderem rund 3.000 neue Stellen für die Schulsozialarbeit geschaffen werden. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit begrüßt und unterstützt den inzwischen bundesweit zu verzeichnenden Ausbau der Schulsozialarbeit, sieht aber nach wie vor Regelungs- und Handlungsbedarf im Hinblick auf den bedarfsgerechten Einsatz der zusätzlichen Bundesmittel.

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert:

  • Alle Bundesmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen unmittelbar den Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familienzugute kommen.
  • Schulsozialarbeit als niedrigschwelliges Angebot zur Erreichung armutsgefährdeter Kinder und Jugendlicher ist zielgerichtet auf- bzw. auszubauen.

 

Da die Kommunen nicht verpflichtet sind, die Bundesmittel entsprechend den Intentionen des zwischen Regierung und Opposition ausgehandelten Kompromisses einzusetzen und die Länder sehr unterschiedliche Regelungen vorgesehen haben, verläuft die Umsetzung bisher nicht einheitlich.

Unklar ist außerdem, wie die Personalstellen ab 2013 zu finanzieren sind, wenn die Bundesmittel wieder auslaufen. Deshalb muss es nun darum gehen, langfristig gesicherte Finanzierungsmöglichkeiten und Strukturen zu schaffen; hierfür ist in erster Linie die enge Zusammenarbeit von Kommunen und Ländern erforderlich, aber auch der Bund sollte sein notwendiges Engagement 2013 nicht einfach wieder einstellen.

Die sieben Bundesorganisationen, die im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit zusammenarbeiten, halten es für notwendig,

  • die Schulsozialarbeit in der Verantwortung der freien und öffentlichen Jugendhilfe auszubauen und die notwendige Kooperation von Jugendhilfe und Schule weiter zu entwickeln,
  • längerfristige Landesprogramme zur Schulsozialarbeit aufzulegen, wie sie in einigen Bundesländern bereits angedacht bzw. geplant sind. So kann der Ausbau in den Kommunen gezielt unterstützt sowie verhindert werden, dass die Kommunen von 2013 an allein in der Verantwortung stehen, die Schulsozialarbeit aus eigenen Mitteln fortzuführen,
  • dass die Landesregierungen ihre Anstrengungen verstärken, entsprechende Empfehlungen an die Kommunen auszusprechen oder Modelle zur Abrechnung der Ausgaben (aufgeteilt nach Schulsozialarbeit einerseits und dem Hortessen anderseits) vorzugeben, damit die Verwendung der Mittel im Sinne der Kinder und Jugendlichen erfolgt.

 

Schulsozialarbeit fördert aktiv die Chancen auf Teilhabe undverbessert die Bildungssituation junger Menschen konkret. Diese werden frühzeitig unterstützt, um die Anforderungen in der Schule besser zu meistern, einen Schulabschluss zu erhalten und den Übergang in den Beruf zu bewältigen. Ein flächendeckendes, fachlich abgesichertes Angebot der Schulsozialarbeit kann zudem entscheidend zur Entwicklung und Koordinierung regionaler Netzwerke und lokaler Bildungslandschaften beitragen.

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit appelliert an alle Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, die Chance zum Ausbau der Schulsozialarbeit zu nutzen und verlässliche Regelungen zu schaffen. Nicht zuletzt mit dem Urteil zur Berechnung des SGB-II Regelbedarfs hat das Bundesverfassungsgericht der Politik den klaren Auftrag erteilt, Kinder und Jugendliche – auch in ihrem spezifischen Bedarf als Schülerinnen und Schüler – zu fördern und hierdurch sozialer Benachteiligung zu begegnen.

Berlin, im Oktober 2011

Das Positionspapier steht unter <link http: www.jugendsozialarbeit.de _blank external-link-new-window external link in new>www.jugendsozialarbeit.de als <link http: www.jugendsozialarbeit.de media raw kv_positionspapier_ausbau_schulsozialarbeit.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Download zur Verfügung. Weiterhin finden Sie dort ein <link http: www.jugendsozialarbeit.de media raw kv_informationspapier_ausbau_schulsozialarbeit.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Informationspapier mit dem aktuellen Überblick zur Gesetzeslage und zu den Entwicklungen des Ausbaus in den Bundesländern.

Fachliche Ansprechpartnerin:

Deutsches Rotes Kreuz
Generalsekretariat
Franziska Schmidt
Referentin für Jugendsozialarbeit
Carstennstr. 58

Tel. 030/85404-226
Fax 030/85404-468
Mail: <link mail window for sending>schmidtf@drk.de

Redaktion: Annika Koch

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