Ganztagsbildung

Expertenrunde „Rechtsanspruch guter Ganztag“: Rechtliche Möglichkeiten zur Sicherung der Qualität bei der Förderung von Grundschulkindern

Die Bundesregierung will jedem Grundschulkind eine Ganztagsbetreuung ermöglichen. Flankierend zu dem Gesetzesvorhaben, das bis 2025 umgesetzt werden soll, haben AWO Bundesverband, Bertelsmann-, Mercator- und Robert-Bosch-Stiftung eine Expertenrunde „Rechtsanspruch guter Ganztag“ eingerichtet mit dem Ziel, eine bundesweite Plattform für den informellen Austausch der an der Gestaltung und Umsetzung des Rechtsanspruchs beteiligten Akteure zu schaffen. Hierfür hat Prof. Johannes Münder eine Rechtsexpertise erstellt, die zeigt, wie guter Ganztag gesetzlich geregelt werden kann.

04.03.2019

Ganztagsbetreuung – ein Angebot an alle Kinder

Im Koalitionsvertrag von Februar 2018 hat der Bund einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter vereinbart. Die gesetzliche Regelung soll im SGB VIII erfolgen und bis 2025 umgesetzt werden. Für die Umsetzung werden in der laufenden Legislaturperiode 2,0 Milliarden Euro für Investitions- und laufende Betriebskosten zur Verfügung gestellt. Mit diesem Beschluss sichert die Große Koalition den Rechtsanspruch auf Bildung für jedes Kind entlang seiner Bildungsbiografie von der U3 Betreuung über die Kita bis zum Ende der Grundschulzeit.

Die Umsetzung des neuen Rechtsanspruchs ist nicht nur eine Frage des quantitativen Ausbaus sondern auch eine zentrale Frage der qualitativen Verbesserung der Ganztagsangebote. Eine Qualitätsverbesserung der Ganztagsbetreuung bietet die Möglichkeit, Bildungsbenachteiligung wirksamer entgegenzuwirken und eine bessere Chancengerechtigkeit zu erlangen. Die Implementierung muss deshalb durch eine Qualitätsoffensive begleitet werden.

Jedes Kind soll einen guten Ganztagsplatz erhalten

Flankierend zu diesem Gesetzesvorhaben haben AWO Bundesverband, Bertelsmann-, Mercator- und Robert-Bosch-Stiftung eine Expertenrunde „Rechtsanspruch guter Ganztag“ eingerichtet mit dem Ziel, eine bundesweite Plattform für den informellen Austausch der an der Gestaltung und Umsetzung des Rechtsanspruchs beteiligten Akteure zu schaffen.

Ganztagsbetreuung muss qualitätsvoll und attraktiv sein

In mehreren Veranstaltungen sollen maßgebliche offene Fragen, die für eine qualitätsvolle Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz beantwortet werden müssen, identifiziert werden. Mit der Einrichtung dieses Expertenkreises wollen die vier Organisationen einen Beitrag dazu leisten, dass das guten Ganztagsangeboten innewohnende Potenzial für mehr Chancengerechtigkeit  und damit für bessere Entwicklungs- und Teilhabechancen von Kindern besser ausgeschöpft werden kann.

Rechtsexpertise zeigt wie guter Ganztag gesetzlich geregelt werden kann

Um diesem Anliegen näher zu kommen, wurde im Rahmen und als Impuls für die Expertenrunde – federführend durch die Bertelsmann Stiftung die Expertise „Rechtliche Möglichkeiten zur Sicherung der Qualität bei der Förderung von Grundschulkindern“, PDF 4,3 MB (Gütersloh, Dezember 2018) an Prof. Johannes Münder in Auftrag gegeben. Es knüpft an ein früheres Gutachten des Autors aus dem Jahr 2017 für das Bundesjugendministerium an. In diesem wurde erläutert, welche Regelungskompetenz der Bund besitzt, um einen individualrechtlichen Anspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder gesetzlich zu verankern.

Bundeseinheitlich Qualitätsstandards für Ganztagsangebote – vier mögliche Varianten

Das neue Gutachten prüft, auf welche Weise die Qualität betreffenden Fragen im Zusammenhang mit der Einführung des Rechtsanspruchs geregelt werden können. Prof. Münder hat vier mögliche Varianten erarbeitet, wie im Kontext der Jugendhilfe rechtssicher und bundeseinheitlich Qualitätsstandards für Ganztagsangebote implementiert werden könnten. Diese werden auch auf ihre jeweiligen Vor- und Nachteile hin überprüft:

a) Abschluss von Staatsverträge zwischen Bund und Ländern – zum Beispiel in Anlehnung an die Regelungsformen des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG)

b) Regelung eines subjektiven Rechtsanspruchs im Rahmen des § 24 Abs. 4 SGB  VIII auf zentrale Qualitätsleistungen

c) Ausarbeitung einer objektiven Rechtsverpflichtung gegenüber dem Leistungs­träger im Rahmen der §§ 22/ 22a+b SGBVIII

d) Regelungen bei der Genehmigung der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII in Bezug auf Horte, ggfls. Einrichtungen der Kindertagespflege

Das Gutachten bleibt auf formal-juristische Aspekte beschränkt, als es die unterschiedlichen rechtlichen Regelungsmöglichkeiten aus der Sicht der Kinder- und Jugendhilfe systematisiert und bewertet.

Außen vor bleiben hier inhaltliche Fragen danach, was qualitätsvolle Ganztagsangebote für Kinder im Alter von 610 Jahren ausmacht und welche pädagogischen Zielsetzungen mit ganztägigen Angeboten zur Betreuung, Bildung und Erziehung verbunden sind.

Dies wird Auftrag der Jugendhilfe und anderer sozialwissenschaftlicher Berufe sein. Auch mögliche Regelungen im Kontext der Schulgesetze der Länder sind nicht Gegenstand dieser Untersuchung. An diesen Fragen wird der Expertenkreis weiter arbeiten.

Quelle: AWO Bundesverband e.V.

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