Jugendpolitik
Deutsches Kinderhilfswerk: Ganztagsbetreuung an Grundschulen darf kein Stückwerk werden
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt das angestrebte finanzielle Engagement des Bundes zum Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Deutschland. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist ein rein quantitativer Ausbau von Betreuungsplätzen jedoch nicht ausreichend. Es brauche hier klare Rahmenvorgaben durch den Bund, um die Qualität dieser Plätze nachhaltig sicherzustellen.
05.03.2020
Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt, anlässlich der Bundestagsdebatte am 05.03.2020 zum Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen, über die Errichtung eines entsprechenden Sondervermögens eine dauerhafte Finanzierung und Qualitätsstandards in diesem Bereich an.
„Beim Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen droht ein Stückwerk, das wir uns nicht leisten dürfen. Gute Angebote in diesem Bereich zu schaffen und zu erhalten ist eine Daueraufgabe, die langfristiges finanzielles Engagement erfordert. Das können Länder und Kommunen nicht alleine stemmen. Durch eine Unterfinanzierung des Ausbaus droht die Qualität der Betreuungsplätze auf der Strecke zu bleiben. Hier brauchen wir klare Rahmenvorgaben durch den Bund“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Was wir nicht brauchen, sind Verwahranstalten am Nachmittag. Ganztagsbetreuung muss als Ganztagsbildung verstanden werden, die über den Tag verteilt Raum für Lernen und für die persönliche Entwicklung der Kinder, aber auch für Spiel, Erholung und Bewegung bietet. Aber Außenräume von Schulen sind meist noch für den Halbtag ausgelegt, für den Ganztag sind sie oftmals zu klein. Auch hier muss ein Umdenken stattfinden“, so Hofmann weiter.
Bei der Erarbeitung von Ganztagskonzepten in den Schulen selbst ist es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wichtig, nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Eltern einzubeziehen, sondern vor allem die Rechte und Interessen der Schülerinnen und Schüler ausreichend zu berücksichtigen. Die Beteiligung von Kindern ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention normiert, und darf nicht am Schultor enden.
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
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