Ganztagsbildung

Deutscher Verein: Nicht nur in Plätze, sondern auch in Qualität investieren

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat Empfehlungen zur Implementierung und Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Erziehung, Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter heraus gegeben. Hierbei müsse es in erster Linie um eine Verbesserung des Aufwachsens von Kindern gehen - mit dem positiven Nebeneffekt einer besseren Vereinbarung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf, betont der Deutsche Verein.

13.12.2019

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hält den individuellen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter für geeignet, Teilhabe für alle Kinder sicherzustellen. Der Rechtsanspruch helfe Bildungsbenachteiligung abzubauen und erleichtere es Eltern, Familienleben und Erwerbsarbeit zu vereinbaren. Bei der Implementierung und Umsetzung sollten nach Ansicht des Deutschen Vereins allerdings vier wesentliche Aspekte berücksichtigt werden.

Wesentliche Aspekte bei der Umsetzung eines Rechtsanspruchs

  1. Die Angebote müssen sich an den Bedarfen der Kinder und ihrer Eltern ausrichten.
  2. Das bedeutet, dass trotz der enormen Herausforderungen, die beim Ausbau der Plätze und der Gewinnung von Fach- und Lehrkräften und anderem Personal entstehen werden, die Frage einer qualitätsvollen und lebensweltorientierten Ausgestaltung nicht aus dem Blick geraten darf.
  3. Die Bewältigung dieser Herausforderung kann nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern, Kommunen und Trägern gelingen. Zwingend erforderlich ist es deshalb für den Deutschen Verein, dass sich der Bund nicht nur an den entstehenden Investitionskosten, sondern ebenso an den laufenden Betriebskosten beteiligt.
  4. Kinder- und Jugendhilfe und Schule müssen sich auf Augenhöhe begegnen können und ein gemeinsames Verständnis von Erziehung, Bildung und Betreuung entwickeln.

Es geht um die Verbesserung des Aufwachsens

„Die Landschaft der vorhandenen Angebote ist enorm vielfältig, jedoch in vielen Bundesländern nicht bedarfsdeckend und von sehr unterschiedlicher Qualität. Die Umsetzung wird ein enormer aber unvermeidlicher Kraftakt. Letztlich ginge es in erster Linie um eine Verbesserung des Aufwachsens von Kindern mit dem positiven Nebeneffekt einer besseren Vereinbarung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Die Empfehlungen zur Implementierung und Ausgestaltung eines Rechtsanspruches auf ganztägige Erziehung, Bildung und Betreuung für schulpflichtige Kinder in der Grundschulzeit stehen beim Deutschen Verein zur Verfügung.

Hintergrund

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 09.12.2019

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