Ganztagsbildung

Bundesjugendkuratorium: Zwischenruf zum Rechtsanspruch auf Ganztag

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) formuliert in einem Zwischenruf notwendige Rahmenbedingungen und fachliche Standards, die zu erfüllen sind, damit eine kind- und altersgerechte Ausgestaltung der Ganztagsangebote für Grundschulkinder gelingen kann. Als Sachverständigengremium berät das BJK die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik.

05.09.2019

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, ab 2025 einen individuellen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter einzuführen. Das BJK wertet dies – angesichts  von Betreuungslücken am Übergang von der Kita in die Grundschule – grundsätzlich als ein positives Signal. Allerdings sei die Diskussion um einen individuellen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nach Ansicht des BJK nicht ausschließlich auf die Perspektive der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verkürzen. Das BJK benennt in seinem Zwischenruf daher notwendige Rahmenbedingungen und fachliche Standards, die zu erfüllen sind, damit eine kind- und altersgerechte Ausgestaltung der Ganztagsangebote gelingen kann.

Ziel aller Qualitäts- und Rechtsfragen müsse sein, dass ein künftiger Rechtsanspruch kein bloßer Betreuungsanspruch wird, sondern damit gleichberechtigte Teilhabe, Entwicklung und Bildung von Kindern gewährleistet wird. Hierbei seien die Lebenslagen, Rechte, Interessen und pädagogischen Bedarfe der Kinder in den Mittelpunkt zu rücken. Dies würde aus Sicht des BJK eine kindgerechte Gestaltung des Ganztags sicherstellen.

Der Zwischenruf steht als Stellungnahme beim Bundesjugendkuratorium zum Download zur Verfügung.

Bundesjugendkuratorium

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaftan. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen. Weitere Informationen: www.bundesjugendkuratorium.de

Quelle: Bundesjugendkuratorium vom 05.09.2019

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