Ganztagsbildung

AWO fordert Qualitätsstandards und eine angemessene Bundesfinanzierung

Der Bund befindet sich in Konsultationen mit den Bundesländern zur Umsetzung eines geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2025. Der AWO Bundesverband fordert in diesem Zusammenhang bundesweite Mindest-Qualitätsstandards und weist u.a. auf die Kooperation von Jugendhilfe und Schule hin. Notwendig sei außerdem eine angemessene Bundesfinanzierung.

10.09.2019

Anlässlich der 3. Bund-Länder-Sitzung zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder am 10. September 2019 erklärt der AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler: „Ein Rechtsanspruch, der vorrangig nur auf den Ausbau von Plätzen zielt und nicht die Qualität der Angebote gleichermaßen in den Blick nimmt, muss scheitern! Der positive Effekt ganztägiger Angebote ist kein Selbstläufer, sondern setzt auf eine hohe Qualität der Angebote, des Personals, der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe sowie der Räumlichkeiten. Deshalb fordern wir die Vereinbarung von Mindest-Qualitätsstandards für die Ganztagsbetreuung!“

Immense gesellschaftliche Herausforderung

Die gesellschaftliche Herausforderung ab 2025 sei immens, denn es gelte einen voraussichtlichen Gesamtbedarf an Betreuungsplätzen für ca 2,5 Millionen Grundschüler/-innen abzudecken. Das bedeute, dass nach derzeitigem Ausbaustand knapp über 1 Million Betreuungsplätze sowohl im erweiterten Halbtag als auch im tatsächlichen Ganztag neu geschaffen werden müssen, betont die AWO. Dies gelte im Bereich der Ganztagsschulen als auch in den Horten. Diese Zahlen verdeutlichten, dass die von der Bundesregierung bislang eingeplanten 2 Milliarden Euro bei weitem nicht ausreichen.

„Auch wenn Länder und Kommunen selbst an einer guten Ganztagsbildung interessiert seien und sich finanziell auch hoch engagieren – diese bildungs- und sozialpolitische Herausforderung ist ein Kraftakt, ein gesamtstaatliches Großprojekt, das alle staatlichen Ebenen zur finanziellen Umsetzung verpflichtet! Der Bund steht jedoch in der grundgesetzlichen Pflicht, bundesweit gleiche Lebensverhältnisse herzustellen und hierzu seinen eigenen Beitrag zu leisten,“ so Wolfgang Stadler weiter.

Mindest-Qualitätsstandards und angemessene Bundesfinanzierung

Neben bundesweiten Mindest-Qualitätsstandards brauche es auch eine angemessene Bundesfinanzierung. Den genannten quantitativen Zahlen stehen auf der finanziellen Seite Kosten für Investitionen und laufenden Betriebskosten jeweils in vielfacher Milliardenhöhe gegenüber, die die vom Bund bislang eingeplanten 2 Milliarden Euro um ein Vielfaches übersteigen. Nur wenn der Bund sich bei den Kosten bewege, werde es eine erfolgreiche Weiterentwicklung in der Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf eine guten Ganztag geben. Eine gute Ganztagsbetreuung für alle Grundschulkinder in Deutschland dürfe nicht an den Kosten scheitern, betont der Wohlfahrtsverband.

Quelle: AWO Bundesverband e.V. vom 10.09.2019

Back to Top