Ganztagsbildung

AWO fordert den Rechtsanspruch auf gute Ganztagsbetreuung vollständig umzusetzen

Eine gute Betreuung gibt es weder in der Kita noch in der Grundschule zum Nulltarif, sagt der AWO Bundesverband und fordert die Umsetzung eines Rechtsanspruchs für die gesamte Grundschulzeit. Jedes Kind in Deutschland müsse ein vergleichbar qualitativ gutes Angebot an Ganztagsbetreuung erhalten und zwar unabhängig davon, ob die Jugendhilfe oder die Schule das Angebot verantwortet.

16.05.2019

Gute Betreuung gibt es nicht zum Nulltarif

Das Deutsche Jugendinstitut schätzt die Kosten des Ausbaus des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder auf bis zu 15,4 Milliarden Euro bis 2025. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler kommentiert dies wie folgt: „Eine gute Betreuung gibt es weder in der Kita noch in der Grundschule zum Nulltarif. Doch im Grunde geht es hier um viel mehr als um die Frage nach den Kosten. Es geht darum, ob man tatsächlich eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchsetzen möchte. Nur wer seine Kinder in guten Händen weiß, wird einer Berufstätigkeit nachgehen können. Die AWO setzt sich für den Rechtsanspruch auf Betreuung ein und zwar in der gesamten Grundschulzeit. Wir sind entschieden gegen Pläne, die nur Kindern der ersten oder zweiten Klasse einen Rechtsanspruch zusprechen wollen. Auch Drittklässler können noch nicht allein auf sich gestellt, ihre Nachmittage verbringen.

Bildungsbenachteiligung wirksam entgegen wirken

Die AWO hat als Wohlfahrtsverband den Anspruch, jedem Kind optimale und kindgerechte Bedingungen des Aufwachsens zu ermöglichen. Aber entscheidend ist, wie so oft die Qualität und nicht die Quantität. Der Rechtsanspruch bietet die große und wohl einmalige Chance durch gute pädagogische Angebote der ganztägigen Bildung und Betreuung, Bildungsbenachteiligung wirksamer zu entgegnen und vielen Kindern bessere Chancengerechtigkeit zu ermöglichen. Jedes Kind in Deutschland muss ein vergleichbar qualitativ gutes Angebot an Ganztagsbetreuung erhalten unabhängig ob die Jugendhilfe oder die Schule das Angebot verantwortet.“

Weiterführende Informationen

Der Rechtsanspruch soll bis 2025 umgesetzt sein. Die Veröffentlichung des Deutschen Jugendinstituts zeigt den hohen gesellschaftlichen Bedarf an ganztägiger Betreuung und die enormen Investitionen an Personal und Ausstattung, die bis 2025 zu erbringen sind, um einen durchgängigen Rechtsanspruch für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Abschluss der Grundschulzeit zu gewährleisten.

Die AWO engagiert sich in einem Arbeitsbündnis mit den Stiftungen Bertelsmann, Robert-Bosch und Mercator mit dem Ziel, über eine bundesweite Plattform einen informellen Austausch der an der Gestaltung und Umsetzung des Rechtsanspruchs beteiligten Akteure zu schaffen. Über Workshops und Expertisen werden wichtige Fragen gestellt und nach Antworten gesucht.

Weitere ausführliche Informationen zur aktuellen Veröffentlichung des Deutschen Jugendinstituts stehen in der Berichterstattung auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung. Dort finden sich auch weiterführenden Informationen zum Aktionsbündnis Rechtsanspruch guter Ganztag.

Quelle: AWO Bundesverband e.V. vom 15.05.2019

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