Ganztagsbildung

Ausbau des Rechtsanspruchs bedarf gesicherter Qualität und verlässlicher Finanzierung

Der AWO Bundesverband begrüßt die Bereitschaft von Bundesbildungsministerin Karliczek, die Mittel zur Ganztagsbetreuung aufzustocken. Der Wohlfahrtsverband weist allerdings darauf hin, dass ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nicht nur ausreichend Betreuungsplätze voraussetzt, sondern insbesondere qualifiziertes Personal benötigt. Einen wirksamen Beitrag für eine chancengerechte Bildung könne der Ganztag nur bei guten Rahmenbedingungen für eine kindgerechte und lebensweltorientierte Arbeit leisten.

26.05.2020

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek möchte die aktuelle Investitionsbereitschaft der Bundesregierung dafür nutzen, „erheblich mehr“ in den Ganztagsausbau an den Grundschulen zu investieren. In der Bild am Sonntag sprach sie sich am 24. Mai 2020 dafür aus, „die bisher vorgesehenen Mittel des Bundes zu verdoppeln“. Anlass für sie seien die sichtbar gewordenen nachteiligen Auswirkungen der Coronakrise auf Familien, insbesondere wohl auf die mit dem Homeschooling einhergehenden Einschränkungen und Ungleichbehandlungen hinsichtlich einer chancengerechten Bildungsbeteiligung für alle Grundschülerinnen und -schüler.

Kindgerechte und lebensweltorientierte Arbeit benötigt qualifiziertes Personal und gute Rahmenbedingungen

Hierzu erklärt Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt: „Wir begrüßen die Bereitschaft der Bundesbildungsministerin, die Mittel aus dem Sondervermögen zum investiven Ausbau der Plätze zur Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder von derzeit 2 Milliarden Euro auf 4 Milliarden Euro aufzustocken. Wir wissen zugleich, dass ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung nicht nur ausreichend Betreuungsplätze an Schulen oder in Horten und der Kindertagespflege voraussetzt, sondern insbesondere qualifiziertes Personal benötigt. Nach unserer Auffassung kann dieses Personal nur bei guten Rahmenbedingungen eine kindgerechte und lebensweltorientierte pädagogische Arbeit leisten und dadurch einen wirksamen Beitrag für eine chancengerechte Bildung realisieren.“

Rechtsanspruch für eine gute Ganztagsbetreuung für alle Grundschulkinder

Derzeit würden die Verhandlungen zwischen dem Bund und den Bundesländern insbesondere an der Frage haken, inwiefern der Bund ab 2025 bereit ist, sich dauerhaft an den laufenden Betriebskosten für Personal und Overhead zu beteiligen, betont der Wohlfahrtsverband. Nur wenn der Bund sich dieser Frage positiv nähere, könne diese große Herausforderung in eine erfolgreiche Realisierung münden. Auf dieses wichtige Signal warten wir im Interesse von knapp 2,6 Mio. Grundschulkindern, für die ab 2025 eine gute Ganztagsbetreuung zum Alltag gehören sollte.

Wolfgang Stadler weiter: „Die Botschaft von Frau Karliczek ist für uns ein Zwischenruf, dem weitere verbindliche finanzielle Zusagen des Bundes zur ernsthaften und langfristigen Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf eine gute Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter folgen müssen“.

Quelle: AWO Bundesverband e.V. vom 26.05.2020

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