Kinder- und Jugendarbeit

Zivilgesellschaftliches Engagement braucht eine einfache Zuwendungspraxis

Wenn kleine Initiativen zuwendungsrechtlich behandelt werden wie Großbauprojekte, kann ihnen das die Luft abschnüren. Deshalb fordert die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) Erleichterungen im Zuwendungsverfahren. Rechtliche Spielräume dafür sind vorhanden, werden jedoch von vielen öffentlichen Geldgebern nicht ausreichend genutzt.

15.06.2018

Am 11. Juni 2018 hat die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AWV) ihr Impulspapier „Modernisierung der Zuwendungspraxis für den Dritten Sektor“ veröffentlicht. Darin werden Konfliktpunkte benannt und Lösungsvorschläge entwickelt. Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) hat an dem Papier umfänglich mitgewirkt.

Die Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung geben bereits heute den fördernden Ministerien und Bewilligungsbehörden große Spielräume bei der Ausgestaltung Ihrer Förderrichtlinien und Zuwendungsbescheide. Die verschiedenen Landeshaushaltsordnungen bieten häufig sogar noch größere Freiheiten. Diese Gestaltungsmöglichkeiten gilt es zu nutzen.

Für Erleichterungen bei der Förderung kleiner Projekte

Der Vorsitzende der BKJ, Prof. Dr. Gerd Taube, sagt: „Die Vorgaben des Zuwendungsrechts gelten für Projekte aller Größen und Arten. Kleine Initiativen sehen sich dabei häufig mit den gleichen Vorgaben konfrontiert, die auch für die Wirtschaftsförderung oder Großbauprojekte gelten. Dabei gibt es bereits viele gute Beispiele, wie sich die allgemeinen Vorgaben an die konkreten Erfordernisse gemeinwohlorientierter Projekte anpassen lassen. Wenn Förderer zivilgesellschaftliches Engagement ernsthaft unterstützen möchten, müssten sie an dieser Stelle ihrer Gestaltungsverantwortung deutlicher als bisher nachkommen.“

Die BKJ sieht sich als Dach- und Fachverband in der Verantwortung für die zivilgesellschaftlichen Strukturen der Kulturellen Bildung und setzt sich daher auch besonders für Erleichterungen bei der Förderung kleiner Projekte ein.
Die wichtigsten Forderungen, welche die BKJ aus dem Impulspapier der AWV ableitet, lauten:

  • Erleichterungen für kleine Projekte, z.B. durch den Verzicht auf eine Mittelverwendungsfrist: Die BKJ fordert, bei Förderungen bis zu 50.000 Euro auf ein Mittelanforderungsverfahren zu verzichten und die Mittel in regelmäßigen, gleich großen Teilbeträgen auszahlen. Bei Förderungen bis zu 10.000 Euro sollten die Mittel in einer Summe ausgezahlt werden. Regulär gilt das Mittelanforderungsverfahren, bei dem jeweils der Mittelbedarf der nächsten sechs Wochen geschätzt und angefordert werden muss. Dieses Verfahren bedeutet für beiden Seiten mehr Aufwand als Nutzen.
  • Mehr Partnerschaftlichkeit im Zuwendungsverfahren: Die BKJ setzt sich für mehr Partnerschaftlichkeit im Zuwendungswesen ein – so wie es im Bereich der Jugendarbeit bereits üblich ist. Die BKJ ist überzeugt: Eine sachgerechte und effektive Verwendung von Fördermitteln wird nicht durch zusätzliche formale Vorgaben, sondern durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Zuwendungsempfängern und Zuwendungsgebern gewährleistet.
  • Stärkere Nutzung der Festbetragsfinanzierung: Die BKJ fordert, die unbürokratische Festbetragsfinanzierung im gemeinnützigen Bereich noch häufiger als bisher zu nutzen. Anders als bei der Fehlbedarfsfinanzierung darf der Zuwendungsempfänger weitere Spenden und Einnahmen generieren, ohne dass diese von der Zuwendung abgezogen werden. Die Fehlbedarfsfinanzierung mag auf kurze Sicht für den Zuwendungsgeber wirtschaftlich erscheinen – auf lange Sicht bewirkt sie jedoch das Gegenteil, denn den Zuwendungsempfängern wird jeder Anreiz genommen, weitere Mittel einzunehmen – und damit auch die Perspektive, ein zunächst öffentlich finanziertes Projekt durch eine alternative Finanzierung zu verstetigen.
  • Abschaffung des Abrufverfahrens: Empfänger von größeren Zuwendungen, insbesondere vom Bund institutionell geförderte Einrichtungen, müssen seit der Einführung des sogenannten Abrufverfahrens ihre Mittel täglich direkt bei der Bundeskasse abrufen. Damit wurde beim Bund ein völlig praxisfernes und untaugliches Verfahren zum Regelfall erklärt. Die BKJ begrüßt, dass die Länder dieses Verfahren nicht übernommen haben und drängt darauf, dass der Bund dieses Verfahren wieder abschafft.

Der ausführliche Beitrag zur sinnvollen Erleichterung bei der Anwendung des Zuwendungsrechts für Initiativen aus Jugend, Bildung, Kultur und Zivilgesellschaft ist auf den Seiten der BKL zu finden.

Modernisierung der Zuwendungspraxis für den Dritten Sektor

In dem AWV-Impulspapier „Modernisierung der Zuwendungspraxis für den Dritten Sektor“ werden aktuelle Kritikpunkte an der Zuwendungspraxis sowie den zugrundeliegenden Verfahren zusammengetragen und diesen – jeweils anhand der Rechtslage von Bund und Ländern – Möglichkeiten und Ansätze zur Bürokratieentlastung zugeordnet.

Das AWV-Impulspapier kann kostenfrei über die Internetseite der AWV heruntergeladen werden.

Über die BKJ

Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) ist der Dachverband der kulturellen Kinder- und Jugendbildung in Deutschland. Sie ist ein Zusammenschluss von 56 bundesweit agierenden schulischen und außerschulischen Institutionen, Fachverbänden und Landesdach¬organisationen der Kulturellen Bildung. Die Mitgliedsorganisationen repräsentieren die unterschiedlichen Künste, Kultursparten und kulturpädagogischen Handlungsfelder. Ihr Ziel ist die Weiterentwicklung und Förderung der Kulturellen Bildung: gesellschaftlich sensibel, nachhaltig, möglichst für jeden Menschen zugänglich, von Anfang an und ein Leben lang.
www.bkj.de

Quelle: Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) vom 11.06.2018

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