Freiwilliges Engagement

Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement" einstimmig beschlossen

Auch im 17. Deutschen Bundestag wird es wieder einen Unterausschuss 2Bürgerschaftliches Engagement“ geben. Das beschloss der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 27. Januar einstimmig.

27.01.2010

Berlin: (hib/CHE/LEU) Ein Termin für die Konstituierung steht noch nicht fest. Die CDU/CSU begrüßte vor allem, dass der Aufgabenkreis des Unterausschusses um die Themen Integration und demografischer Wandel erweitert wurde. Die SPD äußerte die Hoffnung, dass sich die gute parteiübergreifende Zusammenarbeit der vergangenen Legislaturperiode fortsetzen werde. Es sei gut, dass der Auftrag des Ausschusses angepasst worden sei, da man sich in den nächsten 20 Jahren nicht immer nur auf die Enquete-Kommission des Bundestages zum bürgerschaftlichen Engagement berufen könne, hieß es aus der Fraktion. Die FDP betonte, im bürgerschaftlichen Engagement drückten sich Werte wie Verantwortungsbewusstsein und Gemeinschaftssinn aus, die für den Zusammenhalt in der Gesellschaft sorgten. Diesen gelte es zu fördern. Die Fraktion Die Linke schloss sich dieser Auffassung an, und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich zuversichtlich, dass das bürgerschaftliche Engagement in Zukunft noch weitere Anerkennung erfährt. 

Gemäß Paragraf 55 der Geschäftsordnung des Bundestages kann jeder Ausschuss aus seiner Mitte heraus Unterausschüsse mit bestimmten Aufträgen einsetzen. 

Herausgeber: Deutscher Bundestag

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