Freiwilliges Engagement
Thüringer Generationenbeauftragter begrüßt Anhebung der Taschengeld-Freigrenze im Bundesfreiwilligendienst für ALG-II-Bezieher
Mit Wirkung zum Jahreswechsel hebt das Bundesarbeitsministerium die Taschengeld-Freigrenze für ALG-II-Bezieher an, die sich im Bundesfreiwilligendienst oder im Jugendfreiwilligendienst engagieren. Der Freibetrag, der nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird, wird von derzeit 60 auf künftig 175 Euro erhöht.
02.12.2011
Thüringens Generationenbeauftragter Michael Panse sagte: „In den vergangenen Monaten habe ich in den Gesprächen mit Bundesfreiwilligen und Trägern der Maßnahmen immer wieder Kritik an der derzeitigen Freibetragsgrenze gehört. Ich bin froh darüber, dass mit der jetzt angekündigten Neuregelung diese Kritik aufgenommen und für eine Änderung gesorgt wurde. Ehrenamtlich Tätigen steht in steuerlicher Hinsicht ein Freibetrag von 175 Euro monatlich zu. Es ist ein Ausdruck der Anerkennung und der Gerechtigkeit, dass nun auch Bezieher von Hartz 4 Leistungen, wenn sie sich für den Bundesfreiwilligendienst entscheiden, mehr von dem gezahlten Taschengeld anrechnungsfrei behalten dürfen. Auch für sie muss ihr Engagement für die Allgemeinheit seine gleichberechtigte Anerkennung finden. ALG-II-Beziehern wird mit dieser Erhöhung signalisiert, dass sie sich aktiv im Gemeinwesen einbringen können und sollen. Menschen in der Grundsicherung werden zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben motiviert und der Bundesfreiwilligendienst kann somit auch eine Brückenfunktion in den Arbeitsmarkt haben. Ich erwarte, dass diese neue Regelung auch dem Bundesfreiwilligendienst selbst zugutekommt, wenn dadurch noch mehr Freiwillige aus dem Bereich der Grundsicherung gewonnen werden können. Derzeit engagieren sich in dem seit 1.7.2011 bestehenden Bundesfreiwilligendienst bereits über 1.100 Thüringerinnen und Thüringer.“
Quelle: Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
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