Freiwilliges Engagement
Taschengeld im Bundesfreiwilligendienst wird nicht besteuert
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 wurde am 23. Mai 2012 vom Bundeskabinett die Steuerfreiheit für das Taschengeld im Bundesfreiwilligendienst beschlossen.
24.05.2012
Dazu erklären die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und der zuständige Berichterstatter Markus Grübel:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass es entgegen der ursprünglichen Pläne keine Besteuerung des Taschengeldes im Bundesfreiwilligendienst geben wird. Der heute vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2013 sieht vor, dass das Taschengeld in Höhe von monatlich maximal 336 Euro steuerfrei gestellt wird.
Damit wurde eine gute Regelung gefunden und die Bedenken der zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker, der Verbände und der vielen Freiwilligen aufgegriffen. Durch die Klarstellung wird die Bereitschaft zum freiwilligen Engagement einen weiteren Schub bekommen.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Erfolgsmodell. Alle 35.000 Plätze sind besetzt. Die Nachfrage ist weiterhin hoch. Mit der Steuerfreiheit des Taschengeldes halten wir die Attraktivität des Bundesfreiwilligendienstes aufrecht und fördern ehrenamtliches Engagement.“
Quelle: CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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