Freiwilliges Engagement

Staatsministerin Clauß begrüßt Engagement der Kommunen für die sächsische Ehrenamtskarte

„Mit der sachsenweit gültigen Ehrenamtskarte können wir den ehrenamtlich Engagierten einen Teil davon zurückgeben, was diese in herausragender Weise für das Gemeinwohl einsetzen“, so Staatsministerin Clauß heute in Dresden. Diese Möglichkeit nutzten bereits verschiedene Kommunen, die die Karte gern an ihre Ehrenamtlichen vergeben sowie allen Inhabern der Ehrenamtskarte Ermäßigungen in ihren Einrichtungen einräumen. Dabei haben sich einige Städte besonders kreativ gezeigt und Kooperationspartner aus dem privatwirtschaftlichen Bereich eingebunden.

02.12.2010

 

„Diese Kommunen haben den Mehrwert der sächsischen Ehrenamtskarte erkannt“, führt die Ministerin weiter aus. „Zum einen können sie den engagierten Bürgerinnen und Bürgern für ihre Bereitschaft zum Ehrenamt danken. Andererseits kann die Partnerschaft mit der sächsischen Ehrenamtskarte Gäste aus dem gesamten Freistaat in diese Regionen bringen - und diese kommen zumeist nicht allein.“

Alle Kommunen können im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten das regional ausgeprägte bürgerschaftliche Engagement mit Hilfe der sächsischen Ehrenamtskarte wertschätzen. „Das Verfahren um die sächsische Ehrenamtskarte ist ganz einfach“, erklärt die Sozialministerin. „Der vollständig ausgefüllte Antrag wird der Kommune zugeleitet, die dem Wohnsitz der engagierten Person entspricht. Der entsprechende Name wird auf der Karte vermerkt und die Karte kann ausgegeben werden.“

In welcher Form die Vergabe erfolgt, kann die Kommune entscheiden. Die zur sachsenweit gültigen Ehrenamtskarte gehörenden Projektmedien stehen allen Städten und Gemeinden kostenfrei zur Verfügung. Weitere Informationen zur sächsischen Ehrenamtskarte finden Sie auch unter www.ehrenamt.sachsen.de.

Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

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