Freiwilliges Engagement

Sächsische Ehrenamtskarte wird immer beliebter

Bereits 194 sächsische Kommunen haben bis Anfang Juli 2019 die Ehrenamtskarte für ihre Ehrenamtlichen beim Sächsischen Sozialministerium bestellt. Das ist inzwischen fast die Hälfte aller Stadt- und Gemeindeverwaltungen, die die Ehrenamtskarte als Dankeschön an ihre ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger ausgeben.

23.07.2019

Die Ehrenamtskarte ist ein Dankeschön für Ehrenamtliche ab 14 Jahren, die sich mindestens seit einem Jahr in Sachsen freiwillig engagieren. Mit der Vorlage der aktuellen Karte können ihre Inhaber in ganz Sachsen unterschiedlichste Vergünstigungen erhalten, zum Beispiel in Schwimmbädern, zahlreichen Museen oder bei Kulturveranstaltungen und vielen weiteren Freizeitmöglichkeiten. Über 200 Kooperationspartner mit tollen Angeboten für die Ehrenamtlichen, konnte die Sächsische Ehrenamtskarte über die Jahre gewinnen.

Fast die Hälfte aller Kommunen hat in diesem Jahr bereits bestellt

Anfang des Jahres 2019 war die inzwischen 4. Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte gestartet. Bereits 194 sächsische Kommunen haben sie bis Anfang Juli 2019 bestellt. Das ist inzwischen fast die Hälfte aller Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Zu Beginn der 3. Auflage (2015) waren es nur 30 Prozent der Kommunen.

Beantragt werden kann die Karte bei den beteiligten Kommunen in den Gemeinde- und Stadtverwaltungen, in denen die Engagierten auch ihren Wohnsitz haben. Kommunen, die noch nicht teilnehmen, haben die Möglichkeit während der Geltungsdauer der 4. Auflage bis Dezember 2021 die Ehrenamtskarte unkompliziert und ohne zusätzliche Kosten zu bestellen.

Dankeschön für Einsatz und Engagement

„Die Kommunen können ihren Ehrenamtlichen mit einer kleinen Karte ein großes Dankeschön für ihren Einsatz überreichen. Unsere Gesellschaft lebt von Menschen, die mehr tun als ihre Pflicht und Verantwortung übernehmen. Dieses Engagement verdient unsere Anerkennung“, sagte Sozialministerin Barbara Klepsch.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren, den beteiligten Kommunen und Kooperationspartner unter: www.ehrenamt.sachsen.de/ehrenamtskarte.html

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz vom 23.07.2019

Redaktion: Kerstin Boller

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