Freiwilliges Engagement

Sachsens Landesaktionswoche der Freiwilligendienste gestartet

Sachsens Landesaktionswoche vom 24. bis 28. April hat zum Ziel auf die Vielseitigkeit und Potentiale der Freiwilligendienste hinzuweisen und das Engagement der Freiwilligen sichtbar zu machen.

24.04.2017

"Der Freiwilligendienst ist eine große Bereicherung und gerade für viele junge Menschen ein wichtiger Schritt auf dem Weg ins eigene selbstbestimmte Leben. Die Freiwilligen machen praktische Erfahrungen, werden als eigenständige Personen wahrgenommen und genießen Bildungsangebote. Aber auch für unsere Gesellschaft leisten die jungen Engagierten einen wichtigen Beitrag. Deshalb setzt sich der Freistaat Sachsen kontinuierlich für die Freiwilligendienste ein und unterstützt diese auch finanziell", sagte Sozialministerin Barbara Klepsch.

Freiwilligendienst – wichtiger Beitrag für unsere Gesellschaft

Die Ministerin eröffnete die Auftaktveranstaltung der Landesaktionswoche der Freiwilligendienste. Ziel ist es, auf die Vielseitigkeit und Potentiale der Freiwilligendienste hinzuweisen und das Engagement der Freiwilligen sichtbar zu machen. 

Vom 24. bis 28. April 2017 findet die Aktionswoche unter der Schirmherrschaft von Staatsministerin Barbara Klepsch statt. Veranstaltet werden die Aktionen für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) durch die Landesarbeitsgemeinschaft Freiwilligendienste (LAG).

Ein Freiwilligendienst bietet reichhaltige Möglichkeiten und leistet einen entscheidenden Beitrag für die Gesellschaft. In Sachsen engagieren sich über 5.000 Jugendliche und Erwachsene in einem Freiwilligendienst.

Die <link https: www.engagiert-dabei.de fuer-traeger lag-freiwilligendienste external-link-new-window der lag freiwilligendienst>LAG Freiwilligendienste ist ein Zusammenschluss von zirca 40 FSJ- und FÖJ-Trägerorganisationen in Sachsen, die derzeit Einsätze für mehr als 2.600 Freiwillige planen. Während der Aktionswoche sind sachsenweit über 20 Aktionen geplant, welche Freiwillige und Träger gemeinsam durchführen.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz vom 20.04.2017

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