Freiwilliges Engagement

Rheinland-Pfalz fordert im Bundesrat einheitlichen Freiwilligen sozialen Dienst

Das Land Rheinland-Pfalz fordert heute im Bundesrat mit einem Entschließungsantrag einen einheitlichen freiwilligen sozialen Dienst für junge Frauen und Männer für den Fall einer Aussetzung der Wehrpflicht und eines damit verbundenen Wegfalls des Zivildienstes. Das Land wendet sich damit gegen Pläne der Bundesfamilienministerin für einen „freiwilligen Zivildienst“, der neben dem bereits bestehenden „Freiwilligen Sozialen Jahr“ (FSJ) und „Freiwilligen Ökologischen Jahr“ (FÖJ) eingerichtet werden soll, sagte Familienministerin Malu Dreyer heute in Berlin.

15.10.2010

„Wir können nicht sehenden Auges zulassen, dass die Bundesregierung einen bundesweiten „freiwilligen Zivildienst“ mit üppiger staatlicher Förderung schafft, der neben den bestehenden Jugendfreiwilligendiensten FSJ und FÖJ gebildet werden soll und dadurch binnen kürzester Zeit durch Konkurrenzdruck das erfolgreiche „Freiwillige Soziale Jahr“ gefährdet“, erklärte die Ministerin. An dieser Doppelstruktur übten auch Bundestagsfraktionen, Länder und Trägerverbände seit Wochen inhaltliche Kritik, ergänzte Dreyer.

Das Konzept der rheinland-pfälzischen Initiative sei bereits vor drei Wochen im Bundesrat ausführlich vorgestellt worden. Ziel des rheinland-pfälzischen Antrags ist es, keine Doppelstrukturen von „freiwilligem Zivildienst“ und dem „Freiwilligen Sozialen Jahr“ beziehungsweise dem „Freiwilligen Ökologischen Jahr“ aufzubauen, wie es die Bundesregierung vorsehe. Der einheitlich geregelte „Freiwillige soziale Dienst“ könnte zwischen neun und 24 Monaten dauern und müsste mit einem angemessenen finanziellen Entgelt verbunden sein. Außerdem sollte er beispielsweise Vorteile bei Bewerbungen bringen, bei der Berechnung der künftigen Rente berücksichtigt und als Qualifizierung bei späteren Tätigkeiten im sozialen Bereich angerechnet werden. Dienstzeiten sollten auf Wartezeiten zum Beispiel beim Studium angerechnet werden. Rheinland-Pfalz könne sich grundsätzlich vorstellen, dass der Bund die Zuständigkeit für die Freiwilligendienste und damit auch die Finanzierungskompetenz übernehmen könnte, wenn dies rechtlich erforderlich sei, so Dreyer.

„Die in Jahrzehnten gewachsenen Jugendfreiwilligendienste haben es verdient, dass sich eine breite Mehrheit in Bundesrat und Bundestag für ihren Erhalt einsetzt. Die Schaffung von Doppelstrukturen wird jedoch bewirken, dass die Freiwilligendienste in ihrer Existenz gefährdet werden“, hob Dreyer im Bundesrat hervor. Sie forderte Bund und Länder auf, die Chance für eine tragfähige Zukunft für die Freiwilligen, aber auch für die Träger und Einsatzstellen selbst zu nutzen: Wer jetzt die Weichen falsch stelle, lenke die gesellschaftliche Entwicklung in die falsche Richtung.

Bund und Länder hätten grundsätzlich das gleiche Ziel, nämlich junge Menschen für eine zeitlich befristete Tätigkeit im sozialen Bereich zu gewinnen. „Die beim Bund vorhandenen Mittel für den Zivildienst müssen vollständig für den Ausbau des Freiwilligendienstes zur Verfügung stehen. Der Bund darf sich nicht durch die Hintertür aus der finanziellen Verantwortung für die Jugendfreiwilligendienste als gesamtgesellschaftliche Aufgabe stehlen“, so Dreyer.

Herausgeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz

 

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