Freiwilliges Engagement

Neu: Freiwilliges Soziales Jahr „Politik/Demokratie“ im Saarland

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) Politik soll das bestehende Angebot weiterentwickeln. Dabei können interessierte Jugendliche einen Einblick in die Arbeit der Landesverwaltung und der Landespolitik erhalten. Bewerbungen sind ab sofort möglich und bereits im September können die Freiwilligen mit ihrem Sozialen Jahr beginnen.

02.05.2018

Monika Bachmann, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie stellte am 26. April das neue Angebot vor, das modellhaft erprobt werden soll: „Über 800 junge Menschen engagieren sich jedes Jahr im Saarland im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres. In diesen 12 Monaten können sich die Freiwilligen beruflich orientieren, persönlich weiterentwickeln und neue Fähigkeiten erwerben. Wir wollen ihnen die Möglichkeit geben, sich auch politisch im Rahmen eines FSJ zu engagieren. Damit soll das FSJ im Saarland noch attraktiver werden. Wir fördern aktiv die Identifikation mit unserem demokratischen Gesellschaftssystem und ermöglichen einen Einblick in die Abläufe der saarländischen Verwaltung.“

Verwaltungs- und Politikprozesse verstehen lernen

„Die Jugendlichen, die sich für diese Form des Freiwilligen Sozialen Jahres entscheiden, sollen Politik und deren Prozesse verstehen lernen, aber zugleich auch Verfahren zur Konfliktbewältigung und zum Interessensausgleich kennenlernen“, betont Staatssekretär Stephan Kolling. Gemeinsam mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, der der Träger des FSJ Politik/Demokratie ist, werden in der Landesverwaltung insgesamt 11 Plätze zur Verfügung stehen.

„Das FSJ wird am 1. September starten und im kommenden Jahr wollen wir es mit weiteren geeigneten Einsatzstellen, wie z.B. der Landtagsverwaltung, ausbauen“, so Bachmann. Ab sofort werden die Stellen für das FSJ Politik ausgeschrieben, sodass interessierte Jugendliche ab sofort bewerben und im September mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr beginnen können.

Über das Freiwillige Soziale Jahr

Das Freiwillige Soziale Jahr bietet jungen Menschen vom Abschluss der Vollzeit-Schulpflicht bis zum Alter von 27 Jahren die Chance, ein Jahr lang etwas für sich und andere Menschen zu tun.

1964 wurde das Freiwillige Soziale Jahr gesetzlich verankert. Das „Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres“  bietet einen rechtlichen Rahmen, der allen TeilnehmerInnen die Möglichkeit zur persönlichen, sozialen und beruflichen Orientierung bei gleichzeitiger sozialer Sicherung und Bildung garantiert.

Die Freiwilligen erwerben durch ihren Einsatz im sozialen und pflegerischen, aber auch im sportlichen, kulturellen und nun auch politischen Bereich wichtige Erfahrungen und erhalten dazu Bildungsangebote, wobei ihnen zur Absicherung ein Taschengeld gezahlt wird und Unterkunft, Verpflegungs- und Fahrtkosten sowie Sozialversicherungsbeiträge übernommen werden. Auch besteht ggfls. Anspruch auf Kindergeld. Das Gesetz - als  Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) 2008 neu gefasst - regelt die Einsatzmöglichkeiten und die pädagogische Begleitung der Freiwilligen, bestimmt Träger oder deren Zulassung, legt Altersgrenzen fest und regelt die materielle und soziale Absicherung der Freiwilligen in allen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung. Heute ist das FSJ ein soziales Bildungsjahr. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer arbeiten sowohl in Krankenhäusern, Altenheimen und anderen sozialen wie auch in kulturellen, sportlichen und nun auch politischen Einrichtungen.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Saarland vom 26.04.2018

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