Freiwilliges Engagement

Länder wollen Ehrenamt im Verein fördern

Der Bundesrat möchte mit einem heute beschlossenen Gesetzentwurf die gesetzlichen Rahmenbedingungen so gestalten, dass noch mehr Menschen als bisher Verantwortung übernehmen und sich ehrenamtlich für das Gemeinwohl einsetzen. Aus Sicht der Länder gehört dazu sowohl ein Haftungsrecht, das etwaige Risiken im Gemeinwohlinteresse übernimmt, als auch ein an landestypische Gegebenheiten angepasstes Verfahren. Da einen großen Teil der ehrenamtlichen Tätigkeit die Vereine leisten, bezweckt der Gesetzentwurf, die genannten Ziele für diesen Bereich umzusetzen.

18.03.2011

So soll eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches die Haftung ehrenamtlich tätiger Vereinsmitglieder gegenüber dem Verein auf Fälle grob fahrlässiger oder vorsätzlich herbeigeführter Schäden begrenzen. Entsteht der Schaden einem Dritten, soll das Vereinsmitglied vom Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen können.

Zudem sieht der Entwurf vor, dass - neben der grundsätzlichen Zuständigkeit der Notare - die Länder auch die Amtsgerichte mit der öffentlichen Beglaubigung von Erklärungen zum Vereinsregister betrauen können.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag zu übersenden, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll.

Mehr Informationen: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2011/0001-0100/0041-11.html

Herausgeber: Bundesrat

 

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