Freiwilliges Engagement

Kindergeld wird im Bundesfreiwilligendienst rückwirkend gezahlt

Der Finanz- und der Familienausschuss des Bundestages haben heute beschlossen, dass für alle Jugendlichen unter 25 Jahren, die einen Bundesfreiwilligendienst ableisten, rückwirkend und zukünftig Kindergeld gezahlt wird.

26.10.2011

Die jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und der zuständige Berichterstatter, Markus Grübel zeigten sich erfreut über die beschlossene Änderung, mit der eine Gleichstellung des Bundesfreiwilligendienstes mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr erzielt werde, wo seit jeher Kindergeld gezahlt werde.

„Die Regelung gibt Rechtssicherheit und wird zu einem weiteren Anstieg der Bewerber im Bundesfreiwilligendienst führen, der schon jetzt ein Erfolgsmodell ist. Von Skeptikern und manchen Verbänden anfangs in Zweifel gezogen, zeigt sich nun, dass der neue Dienst neben den bereits bewährten Jungendfreiwilligendiensten gut angenommen wird“, so Bär und Grübel.


Back to Top