Freiwilliges Engagement
In Sachsen ist die Weiterführung der Ehrenamtskarte ab 2013 gesichert
Im Rahmen ihrer diesjährigen Sommerreise hat die sächsische Staatsministerin Christine Clauß auf der Festung Königstein fünf neue Kooperationspartner der Ehrenamtskarte begrüßt. Außerdem gab sie die Weiterführung der Ehrenamtskarte ab 2013 bekannt.
25.07.2012
»Mit Ihrer Unterstützung danken Sie den vielen Ehrenamtlichen unseres Freistaates gleich auf zweifache Weise: Sie drücken Ihre Wertschätzung für das geleistete bürgerschaftliche Engagement aus und bereichern zudem das vielfältige Angebot für die Inhaber der Ehrenamtskarte«, betonte Clauß.
Neue Kooperationspartner sind das Elbefreizeitland, die Miniaturelbtalbahn, der Mythen- und Fabelpark, der Kletterwald Königstein und das Parkhaus »Königstein am Malerweg«. Die Festung Königstein ist bereits seit dem 1. Januar 2012 Kooperationspartner.
Die Ministerin gab zudem heute die Weiterführung der Ehrenamtskarte ab 2013 offiziell bekannt. »Damit der Kreis an Kooperationspartnern in dem kommenden Jahren weiter wachsen kann, halten wir auch über 2012 hinaus an der Ehrenamtskarte fest«, sagte Clauß auf der Festung Königstein. Die Ehrenamtskarte bleibt weiterhin in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig und wird wie gewohnt über die Städte und Gemeinden ausgegeben. Neu ist das veränderte Design, an dem momentan gearbeitet wird.
Die Ehrenamtskarte wird seit 2010 durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz herausgegeben. Damit soll das bürgerschaftlich geleistete Engagement anerkannt und gewürdigt werden, indem die Inhaber der Ehrenamtskarte Ermäßigungen bei inzwischen über 70 Kooperationspartnern (u.a. Schlösser, Museen, Schwimmbäder) sachsenweit erhalten. Sie kann von Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Freistaat Sachsen, die sich seit mindestens drei Jahren wöchentlich fünf bzw. jährlich 250 Stunden ehrenamtlich engagieren, in ihrer Kommune beantragt werden.
Informationen zur Ehrenamtskarte unter: <link http: www.ehrenamt.sachsen.de external-link-new-window external link in new>www.ehrenamt.sachsen.de
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz vom 24.07.2012
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