Freiwilliges Engagement

Geplanter Bundesfreiwilligendienst in erster Lesung im Bundestag

Der Bundestag berät heute in Erster Lesung über die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/4803) sieht vor, dass jährlich bis zu 35.000 Männer und Frauen einen freiwilligen und gemeinwohlorientierten Dienst im sozialen, ökologischen und kulturellen Sektor oder im Bereich der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes leisten können. Die Dienstzeit soll mindestens sechs und höchstens 18 Monate dauern, in Ausnahmefällen 24 Monate.

24.02.2011

Die Regierung plant, den Dienst für alle Altersgruppen zu öffnen, sofern die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist. Der Bundesfreiwilligendienst soll einen Ausgleich für den zivilen Wehrersatzdienst darstellen, der zusammen mit der allgemeinen Wehrpflicht zum 1. Juli dieses Jahres ausgesetzt werden soll. Die Organisation des Dienstes wird nach dem Willen der Regierung dem Bundesamt für Zivildienst zugeordnet, das zukünftig Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben heißen soll. Laut Gesetzentwurf soll der Dienst arbeitsmarktneutral ausgestaltet werden, das heißt die Freiwilligen sollen ”unterstützende, zusätzliche Tätigkeiten“ verrichten und keine hauptamtlichen Kräfte ersetzen. Für ihren Einsatz sollen sie ein Taschengeld erhalten.

Die jährlichen Kosten für den Bundesfreiwilligendienst werden von der Regierung auf 234 Millionen Euro beziffert. Die Kosten für die Abwicklung des bisherigen Zivildienstes und den Aufbau des Bundesfreiwilligendienstes sollen mit den 474 Millionen Euro gedeckt werden, die im laufenden Haushaltsjahr für den Zivildienst eingeplant waren.

Mehr Informationen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/048/1704803.pdf

Herausgeber: Deutscher Bundestag

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