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Unter 27-Jährige sollen einen Freiwilligendienst künftig auch in Teilzeit absolvieren können. Bundesjugendministerin Dr. Giffey hat dazu den Entwurf des Freiwilligendienste-Teilzeit-Gesetzes im Bundestag vorgestellt. Künftig sollen bis zu 120.000 junge Menschen einen Freiwilligendienst machen können.
Der Bundestag hat am 14. März den von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey vorgelegten Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstgesetzes in 1. Lesung beraten. Dabei geht es um die Einführung einer Teilzeitmöglichkeit für unter 27-Jährige.
Bislang sind junge Menschen, die noch keine 27 Jahre alt sind, und die aus persönlichen Gründen keinen Dienst in Vollzeit absolvieren konnten, praktisch von der Teilnahme an einem Freiwilligendienst ausgeschlossen. Das soll sich ab dem kommenden Freiwilligenjahr ändern. Damit werden die Chancen für ein gesellschaftliches Engagement der jüngeren Generation verbessert. Nach Angaben der Freiwilligendienst-Träger würden sich bis zu 50 Prozent mehr junge Menschen für einen Freiwilligendienst entscheiden, wenn die Rahmenbedingungen besser wären.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Für manche Menschen macht ein Freiwilligendienst auch in Teilzeit absolut Sinn. Mit dem vorliegenden Gesetz wollen wir diese Möglichkeit auch für unter 27-Jährige schaffen. Das ist ein guter Weg, damit noch mehr junge Menschen diesen Dienst machen können. Das Gesetz ist ein erster Baustein für eine Stärkung der Jugendfreiwilligendienste in Deutschland.“
Betroffen sind vor allem Personen mit familiären, erzieherischen oder pflegerischen Verpflichtungen sowie Menschen mit physischen oder psychischen Beeinträchtigungen oder anderen schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen. Zukünftig sollen sie einen Freiwilligendienst auch in Teilzeit absolvieren können. Voraussetzung dafür ist ein berechtigtes Interesse an einer Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit sowie das Einverständnis aller am Dienstverhältnis Beteiligten.
Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel, wenn Freiwillige ein eigenes Kind oder einen nahen Angehörigen zu betreuen haben, körperlich schwer beeinträchtigt sind oder vergleichbare schwerwiegende Gründe vorliegen. Im Einzelfall kann die Voraussetzung auch durch die Teilnahme an arbeitsmarktneutralen Bildungs- oder Qualifizierungsangeboten oder an einem Integrationskurs nach dem Aufenthaltsgesetz erfüllt sein.
Darüber hinaus hat Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey bereits im Dezember ein Konzept für ein neues Jugendfreiwilligenjahr vorgestellt. Es fußt auf fünf Grundsätzen, die Schritt für Schritt gemeinsam mit Jugendlichen und Jugendverbänden angegangen werden sollen:
Jedes Jahr absolvieren mehr als 80.000 junge Menschen einen Freiwilligendienst in Deutschland - aktuell rund 53.000 im Freiwilligen Sozialen Jahr, rund 3.000 im Freiwilligen Ökologischen Jahr und rund 27.000 im Bundesfreiwilligendienst. Das Konzept der Bundesjugendministerin sowie der jetzt im Bundestag zur Debatte stehende Gesetzesentwurf sollen diese Zahlen künftig noch erhöhen.
Dr. Franziska Giffey: „Das Potenzial liegt bei 120.000 jungen Menschen, die pro Jahr bereit wären, einen Freiwilligendienst zu machen. Jeder Mensch, der sich engagiert, ist bereit, etwas zu geben. Das ist etwas sehr Besonderes. Deshalb wollen wir befördern, dass junge Menschen sich aus Überzeugung freiwillig engagieren.“
Die Meldung „Freiwilligendienst soll auch in Teilzeit möglich sein“ wurde beim Bundesfamilienministerium erstveröffentlicht und steht dort mit der Einbringungsrede der Ministerin im Deutschen Bundestag und weiterführenden Informationen zur Verfügung.
Weiterfürhrende Informationen zum Konzept eines Jugendfreiwilligendienstes finden sich auch in der Berichterstattung auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend