Freiwilliges Engagement

Freistaat Sachsen fördert Freiwilligendienste nach gemeinsamer Richtlinie

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen (RL-FwD) verabschiedet.

08.07.2014

Die in den Bundesländern durchgeführten Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) werden in Sachsen erstmals nach einer gemeinsamen Richtlinie gefördert. Neu in die Richtlinie aufgenommen wurde der Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG), der sich insbesondere an ältere Menschen und Personen in Übergangssituationen wendet und im Umfang von maximal 20 Stunden pro Woche geleistet werden kann. Mit der Richtlinie schafft die Staatsregierung die Voraussetzungen für eine kontinuierliche Förderung der Freiwilligendienste und setzt ein deutliches Zeichen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements.

Die Freiwilligendienste können im sozialen und ökologischen Bereich sowie im Sport, der Kultur, der Politik, der Denkmalpflege und in der Pädagogik geleistet werden. Ansprechpartner dafür sind die in Sachsen zugelassenen Trägerorganisationen. Nähere Informationen unter <link http: www.engagiert-dabei.de home>www.engagiert-dabei.de/home/ bzw. unter <link http: www.ehrenamt.sachs>www.ehrenamt.sachsen.de.

Staatsministerin Christine Clauß betonte: "Freiwilligendienste sind eine wichtige Form des bürgerschaftlichen Engagements. Insbesondere jungen Menschen wird damit die Möglichkeit eröffnet, sich für das Gemeinwohl zu engagieren und zugleich wichtige Erfahrungen für den weiteren Lebensweg zu sammeln. Sachsen kann hier auf eine langjährige und gute Erfahrung zurückschauen. Mit der neuen Richtlinie haben wir die Weichen für die Zukunft gestellt. Allen Freiwilligen, Einsatzstellen und Trägern der verschiedenen Dienste gilt unser Dank".

Quelle: Sächsische Staatskanzlei vom 01.07.2014

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