Freiwilliges Engagement

Freistaat führt Sächsische Ehrenamtskarte ein

„Mit der sachsenweit gültigen Ehrenamtskarte möchte das Land ab Januar 2010 den ehrenamtlich Engagierten einen Teil davon zurückgeben, was diese in herausragender Weise für das Gemeinwohl einsetzen. In erster Linie stellt die Karte einen „Orden für die Hosentasche“ dar“, so Staatsministerin Christine Clauß zum Start der landesweiten Ehrenamtskarte.

03.12.2009

Den Rahmen für dieses Projekt hat das Land geschaffen und unterstützt die Kommunen im Prozess der Einführung der Karte. Jede Kommune und jeder Kreis in Sachsen kann sich am Projekt der Ehrenamtskarte beteiligen.

Die Ehrenamtskarte ist ein Projekt der Sächsischen Staatsregierung. Inhaberinnen und Inhaber dieser Karte können bei Inanspruchnahme einen kleinen persönlichen Vorteil genießen, etwa durch Vergünstigungen beim Besuch von Veranstaltungen oder Museen. Eine Ehrenamtskarte kann jeder ab 18 Jahre erhalten, der mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung nachweislich tätig ist.

Gültig ist die Karte ab Januar 2010 und kann für drei Jahre genutzt werden. Die Vergabe der Karte erfolgt mit einem Anmeldebogen über die Gemeinden. Die Kooperationspartner der Ehrenamtskarte sind durch einen Aufkleber mit dem Ehrenamtskarten-Motiv erkennbar, der beispielsweise am Eingang oder an der Kasse der teilnehmenden Institution auf das Angebot hinweist.

Informationen zur Ehrenamtskarte, zu den teilnehmenden Kommunen und den Vergünstigungen finden sich ab 1. Januar 2010 auf der Internetseite www.ehrenamt.sachsen.de.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

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